AKN Eisenbahn Aktiengesellschaft
Kaltenkirchen
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre unserer Gesellschaft
am Dienstag, den 08.12.2015, um 10:15 Uhr
im Konferenzraum des Betriebszentrums Kaltenkirchen,
Rudolf-Diesel-Straße 2, 24568 Kaltenkirchen
Einziger Tagesordnungspunkt
Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dipl.-Ing. Jens-Günter Lang, anstelle von Herrn Günter Elste für den Rest der Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen. |
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG aus 6 Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und 3 Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 03. Dezember 2015 bei der Gesellschaft, einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt haben.
Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am 07. Dezember 2015 bei der Gesellschaft einzureichen.
Kaltenkirchen, den 28. Oktober 2015
Der Vorstand