akquinet AG – Hauptversammlung 2017

akquinet AG

Hamburg

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

wir, der Vorstand, laden ein zur ordentlichen Hauptversammlung der akquinet AG mit Sitz in Hamburg zum Abschluss des Geschäftsjahres 2016/2017 (vom 1. April 2016 bis 31. März 2017)

am Freitag, den 18. August 2017
im Konferenzraum des Novotel, Oldesloer Str. 166, 22457 Hamburg
von 10:00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr

Ab 13.00 Uhr laden wir Sie zu einem Imbiss ein.

Die Versammlungsleitung erfolgt durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herrn Norbert Frank, die Protokollführung übernimmt das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Michael Wienke.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung der ordentlichen Hauptversammlung (Norbert Frank)

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der akquinet AG zum 31. März 2017, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Räumen der Hauptversammlung Novotel, Oldesloer Str. 166, 22457 Hamburg zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch kostenfrei zugesandt.

3.

Bericht des Vorstands über das Consulting für das Geschäftsjahr 2016/17 und den Ausblick auf das Geschäftsjahr 2017/2018
(Tilmann Vieregge)

4.

Bericht des Vorstands über das Outsourcing für das Geschäftsjahr 2016/17 und den Ausblick auf das Geschäftsjahr 2017/2018
(Thomas Tauer)

5.

Bericht des Vorstands über den Vertrieb für das Geschäftsjahr 2016/17 und den Ausblick auf das Geschäftsjahr 2017/2018
(Dirk Aagaard)

6.

Erläuterung des Jahresabschlusses 2016/17 der Gesellschaften und der akquinet AG
(Klaus-Dieter Gerken)

7.

Bericht des Aufsichtsrats (Norbert Frank)

8.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Der Bilanzgewinn in Höhe von € 3.874.616,04 wird zur Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2016/17 in Höhe von € 1,25 pro dividendenberechtigter Aktie verwendet. Der Gesamtbetrag des an die Aktionäre auszuschüttenden Betrages beträgt € 3.750.000,00. Die Auszahlung soll in Höhe von € 0,65 pro Aktie am 31. August 2017 und in restlicher Höhe von € 0,60 pro Aktie am 20. Dezember 2017 erfolgen.

Der nicht ausgeschüttete Betrag von € 124.616,04 wird als Gewinn vorgetragen. Aufgrund dieses Beschlusses entstehen Kosten in Höhe von 0,– €.

9.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/17 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

10.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/17 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

11.

Ermächtigung des Vorstandes das Grundkapital – ggf. unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre – zu erhöhen (Schaffung eines Genehmigten Kapitals) einschließlich Beschlussfassung über die hiermit verbundene Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, durch die Hauptversammlung wie folgt neues Genehmigtes Kapital zu schaffen und die Satzung demgemäß wie folgt zu ändern: Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. März 2022 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.500.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand entscheidet über den Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital zu ändern. Frühere Ermächtigungen des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital zu erhöhen (§ 4 Abs. 5 bisherige Fassung der Satzung) werden, soweit von ihnen noch kein Gebrauch gemacht worden ist, aufgehoben.

§ 4 Abs. 5 der Satzung der akquinet AG erhält folgende neue Fassung:

„(5) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. März 2022 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.500.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand entscheidet über den Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital zu ändern. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital oder – falls keine Kapitalerhöhung erfolgt – nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.“

12.

Beschlussfassung über die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Abschluss 2017/18

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DÜRKOP, MÖLLER UND PARTNER (Am Kaiserkai 62 in Hamburg) den Prüfungsauftrag für den Abschluss 2017/2018 zu erteilen.

13.

Sonstiges

14.

Schlusswort (Norbert Frank)

 

Hamburg, 13. Juli 2017


Vorstand akquinet AG

Dirk Aagaard                Klaus-Dieter Gerken                Till Vieregge                Thomas Tauer

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