Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere Wolfenbüttel – Hauptversammlung

Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere

Wolfenbüttel

– WKN 502 010 –

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre der Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere ein zu unserer

20. ordentlichen Hauptversammlung

am Sonnabend, dem 30. August 2014, um 10.30 Uhr
in unseren Geschäftsräumen 38302 Wolfenbüttel (OT Salzdahlum), Salzbergstr. 2

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Diese Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 38302 Wolfenbüttel, Salzbergstr. 2 zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.

2.

Beschlußfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn von 135.652,56 € einen Betrag von 50.000,00 € in die Gewinnrücklage einzustellen, an die Aktionäre einen Betrag von 56.000,00 € auszuschütten (das entspricht pro Aktie einer Dividende von 8 Cent) und den Restbetrag von 29.652,56 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlußfassung über die Zahlung einer Vergütung für den Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2014 eine Vergütung von insgesamt 4.900,– € an den Aufsichtsrat zu zahlen. Die Aufteilung des Betrages bleibt der Beschlußfassung des Aufsichtsrates vorbehalten.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der Hauptversammlung läuft die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder ab.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der neuen Amtszeit beschließt, das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet

Herrn Peter Eddelbüttel, Bankdirektor i.R., Braunschweig

Herrn Heinz-Joachim Westphal, Geschäftsführer der Voets Automobilholding GmbH, Braunschweig

erneut in den Aufsichtsrat zu wählen sowie

Herrn Dipl.-Kfm. Achim Gröger, Unternehmensberater, Salzgitter

neu in den Aufsichtsrat zu wählen.

Mandate im Sinne von § 100 Abs. 2 Satz 1 AktG sind nicht mitzuteilen.

Die Zusammensetzung und Bestellung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach §§ 96, 101 AktG und § 7 der Satzung. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind wir in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Die Angaben erläutern zusammenfassend und ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit die aus Sicht der Gesellschaft wesentlichen Teilnahmebedingungen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Mittwoch, dem 27. August 2014, bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Deutsche Bank AG Frankfurt/Main, hinterlegt haben und bis zum Ende der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Zum Nachweis der rechtzeitigen Hinterlegung genügt eine von der Hinterlegungsstelle ausgestellte Stimmkarte. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am Donnerstag, dem 28. August 2014, bei der Gesellschaft einzureichen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 16 Abs. 5 Satz 2 der Satzung der Schriftform.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge gegen den Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere
VS/HV
Salzbergstr. 2
38302 Wolfenbüttel
Telefax 05331-9755-55

Anderweitig adressierte oder nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.

 

Wolfenbüttel, im Juli 2014

Der Vorstand

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