Aktiengesellschaft für Kind und Familie: Ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Aktiengesellschaft für Kind und Familie
Worms
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 30.07.2020

Aktiengesellschaft für Kind und Familie

Worms

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Freitag, den 28. August 2020 um 11:30 Uhr,

in den Geschäftsräumen der Sparkasse Worms,
Konferenzbereich II. OG, Lutherring 15, 67547 Worms,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG:

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

a)

33,33% der freien Rücklage nach § 62, Ziffer 3 der AO,

b)

66,67% der zweckgebundenen Rücklage nach § 62, Ziffer 1 der AO

zuzuweisen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

TOP 5

Wahl des Prüfers für den Jahresabschluss 2020

Vorgeschlagen wird zur Prüfung des Jahresabschlusses 2020 die Falk GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatungsgesellschaft, Im Breitspiel 21, 69126 Heidelberg

TOP 6

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch (Aktie im Wert von 26,- EUR = eine Stimme) eingetragen sind.

 

Worms, 28. Juli 2020

Der Vorstand

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