Aktiengesellschaft für Steinindustrie: Absage der für den 27.11.20 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung und Neueinberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Aktiengesellschaft für Steinindustrie

Neuwied

– Wertpapier-Kennnummer 503020 –

Absage der für den 27.11.20 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung

und

Neueinberufung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
am 18. Dezember 2020

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die am

Freitag, dem 18. Dezember 2020, um 14:30 Uhr

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

im Hause der Dornbach GmbH, Koblenz,

stattfinden wird.

Vor dem Hintergrund der wieder zunehmenden Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 sowie den bestehenden behördlichen Verordnungen zum Schutz gegen mit dem Virus verbundene Gesundheitsgefahren wird die durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16. Oktober 2020 einberufene Hauptversammlung der Aktiengesellschaft für Steinindustrie abgesagt.

Gleichzeitig berufen wir hiermit unsere ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) neu ein, auf Freitag, den 18. Dezember 2020 um 14:30 Uhr.

I. Tagesordnung:

1.
a)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung den Aktionären im Internet unter

www.agstein.de

Bereich „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1a keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

b)

Beschlussfassung über die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn von € 132.714,34 wie folgt zu verwenden:

€ 130.000 in andere Gewinnrücklagen einzustellen,
€ 2.714,34 auf neue Rechnung vorzutragen.

2.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

3.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Zu den Punkten 2 und 3 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

II. Weitere Informationen zur Einberufung

Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten – mit Ausnahme der von den Aktionären bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – abzuhalten. Zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung nutzt die Gesellschaft ein etabliertes Video-Konferenzportal. Die virtuelle Versammlung kann zum Ereignistermin über folgenden Link aufgerufen werden:

https://global.gotomeeting.com/join/353258549

Um an der Videokonferenz, und damit der Hauptversammlung, teilzunehmen, müssen sich die Aktionäre im Vorfeld telefonisch (02631/890622) oder via E-Mail (info@agstein.de) ab dem 11.12.20 anmelden. In der Anmeldung muss der vollständige Name der Person angegeben werden, die an der Versammlung teilnimmt. Nur wenn dieser Name deckungsgleich zu dem Anmeldenamen in der Videokonferenz ist, wird am Ereignistag Eintritt in die Video-Konferenz gewährt. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe unten Punkt 1). Als Rückantwort auf Ihre Anmeldung erhalten Sie den für die Einwahl in die Video-Konferenz notwendigen PIN-Code.

Sollten Sie einen Stimmrechtsvertreter einsetzen wollen, der für Sie an der Konferenz teilnimmt, so muss bis zum 16. Dezember ein schriftlicher Nachweis über die Vollmacht und Weisung per Post, Fax oder E-Mail eingegangen sein.

Bitte beachten Sie zudem, dass Fragen ausschließlich bis zwei Tage vor der Hauptversammlung schriftlich per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden müssen. Diese werden in der Versammlung beantwortet. Die Verantwortlichen sind nicht verpflichtet, während der Versammlung weitere Fragen zuzulassen bzw. zu beantworten.

Wir weisen die Aktionäre ausdrücklich darauf hin, dass sie alle Anmelde- und Nachweisschritte so bald wie möglich vornehmen sollten, um ihre Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und Stimmabgabe rechtzeitig sicherzustellen.

1. Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Unter Teilnahme wird im Folgenden die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verstanden. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am 10.12.20 bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei dem nachstehend als Hinterlegungsstelle benannten Kreditinstitut oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt haben und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen.

Hinterlegungsstelle ist:

Commerzbank AG
GS-BM General Meetings

60261 Frankfurt am Main

Telefax 069-13626351

E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am 11.12.20 bei der Gesellschaft einzureichen.

2. Zugangsdaten zur virtuellen Hauptversammlung

Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären individuellen Zugangsdaten zum Portal für die virtuelle Hauptversammlung übermittelt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, um möglichst frühzeitige Hinterlegung der Aktien.

Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir unter dem Stichwort „Hauptversammlung 2020“ an die

Aktiengesellschaft für Steinindustrie
Sohler Weg 34
56564 Neuwied
Fax: 02631-890642
E-Mail: info@agstein.de

zu richten.

3. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch Bevollmächtigte, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person, vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung sind bis zum 16.11.20 die folgende Anschrift zu senden:

Aktiengesellschaft für Steinindustrie
Sohler Weg 34
56564 Neuwied
Fax: 02631-890642
E-Mail: info@agstein.de

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl wahrnehmen.

4. Stimmrechtsausübung durch (elektronische) Briefwahl vor der virtuellen Hauptversammlung

Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimme auch per elektronischer Briefwahl abgeben. Auch hierzu sind zuvor eine ordnungsgemäße Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die elektronische Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich der Briefwahlstimmen sind via Post, Fax oder E-Mail bis zum 16.Dezember 2020 (Eingang bei der Gesellschaft) möglich.

Dazu verwenden Sie bitte untenstehende Kontaktinformationen:

Aktiengesellschaft für Steinindustrie
Sohler Weg 34
56564 Neuwied
Fax: 02631-890642
E-Mail: info@agstein.de

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.

5. Stimmrechtsausübung während der virtuellen Hauptversammlung

Für Aktionäre, die während der virtuellen Hauptversammlung abstimmen, bieten sich hierzu zwei Abstimmungsmöglichkeiten.

1.) Abstimmung via Handzeichen (bedingt eine aktive Kameraübertragung)

2.) Abstimmung über die versammlungsinterne Chat-Funktion

Die Verantwortlichen werden zum gegebenen Zeitpunkt die beiden Abstimmungsmöglichkeiten in der Versammlung erläutern.

6. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern diese Gegenstand der Tagesordnung ist) oder von Abschlussprüfern übersenden. Solche Anträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Kontaktadresse einschließlich des Namens des Aktionärs spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 04.12.2020, 24:00 Uhr, zu richten:

Aktiengesellschaft für Steinindustrie
Sohler Weg 34
56564 Neuwied
Fax: 02631-890642
E-Mail: info@agstein.de

7. Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des COVID-19-Gesetzes

Ein Auskunftsrecht für Aktionäre während der virtuellen Hauptversammlung besteht nicht. Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 COVID-19-Gesetz sind Fragen zu Angelegenheiten der Gesellschaft bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 16. Dezember 2020, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), via Post, Fax oder E-Mail bei der Gesellschaft einzureichen. Über die Beantwortung entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, alle Fragen zu beantworten, er kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und Institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der Live-Übertragung der Versammlung.

8. Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 18. Dezember 2020 im Wege elektronischer Kommunikation über den Online-Zugang erklärt werden.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die Aktiengesellschaft für Steinindustrie personenbezogene Daten (Name, Anschrift, gegebenenfalls E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Aktiengesellschaft für Steinindustrie die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Dienstleister der Aktiengesellschaft für Steinindustrie, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Aktiengesellschaft für Steinindustrie nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Aktiengesellschaft für Steinindustrie. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.

Diese Rechte können die Betroffenen gegenüber der Aktiengesellschaft für Steinindustrie unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Aktiengesellschaft für Steinindustrie
Datenschutzbeauftragter
Sohler Weg 34
56564 Neuwied
Telefax: 02631-890622

Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Neuwied, im November 2020

Aktiengesellschaft für Steinindustrie

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.