Aktiengesellschaft für Steinindustrie – Hauptversammlung 2015

Aktiengesellschaft für Steinindustrie

Neuwied

thermolith-Erzeugnisse

– Wertpapier-Kennnummer 503020 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 14. August 2015, 14:30 Uhr in das Verwaltungsgebäude der AG für Steinindustrie, Sohler Weg 34, 56564 Neuwied

Tagesordnung:

1.
a)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.

Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung den Aktionären im Internet unter www.agstein.de, Bereich „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht.

b)

Beschlussfassung über die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 60.900,93 EUR 60.000 in andere Gewinnrücklagen einzustellen und EUR 900,93 auf neue Rechnung vorzutragen.

2.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

3.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Zu den Punkten 2 und 3 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl zum Aufsichtsrat

Satzungsgemäß besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern, und zwar zu zwei Drittel aus Vertretern der Aktionäre und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer (§§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG). Die Hauptversammlung ist bei der Wahl von Aktionärsvertretern an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Derzeit besteht der Aufsichtsrat lediglich aus drei Aktionärsvertretern und zwei Arbeitnehmervertretern.

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Hans-Reiner Altmann endete am 30.11.14 auf eigenen Wunsch.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Christel Lenz, Selbständige Kauffrau, wohnhaft in 56170 Bendorf, anstelle des vorzeitig ausgeschiedenen Mitgliedes Hans-Reiner Altmann mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitgliedes als neues Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am 07. August 2015 bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei dem nachstehend als Hinterlegungsstelle benannten Kreditinstitut oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt haben und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen.

Hinterlegungsstelle ist:

Aktiengesellschaft für Steinindustrie
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
oder per Telefax: +49 69 12012 86045
oder per E-Mail: wp.hv@db-is.com

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am 08. August 2015 bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Neuwied, im Juli 2015

Aktiengesellschaft für Steinindustrie

Der Vorstand

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