Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach: Hauptversammlung

Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach

Aichach

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

Hauptversammlung

am Mittwoch, 30. Dezember 2020, 10.00 Uhr,

in den Räumen unserer Gesellschaft, Donauwörther Str. 29, 86551 Aichach, ein.

Tagesordnung:

1.

Feststellung der Tagesordnung und der Präsenz

2.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2019

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat schlägt eine Entlastung des Vorstandes vor. Der Vorstand schlägt eine Entlastung des Aufsichtsrates vor.

5.

Entscheidung darüber, ob für das Geschäftsjahr 2020 ein Abschlussprüfer bestellt werden soll.

Für den Fall einer Bestellung schlägt der Aufsichtsrat Herrn Wirtschaftsprüfer Klaus Loschek, Partner WLK Westenthanner Loschek & Kollegen Partnerschaft mbH – Steuerberatungsgesellschaft, Mobil-Oil-Straße 27a, 84539 Ampfing, als Abschlussprüfer für 2019 vor.

6.

Beschlussfassung nach § 179a AktG (Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens) über die Zustimmung zu einem Anteilsabtretungsvertrag hinsichtlich der Tochtergesellschaft „AKA Mühlen GmbH“ mit dem Sitz in Aichach, über die Zustimmung zur Änderung der Satzung der „AKA Mühlen GmbH“ einschließlich der Begründung von Einlageverpflichtungen für die Gesellschaft, beurkundet zu Urkunden des Notars Armin Riedel, Aichach, vom 19.11.2020, URNrn. 2599 und 2600, und den Abschluss eines Pachtvertrages zwischen der Gesellschaft und der „AKA Mühlen GmbH“

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des 5. Tages vor der Abhaltung der Hauptversammlung bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung zur Hauptversammlung bezeichneten Stellen bis zum Ende der Schalterstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Fällt der letzte Tag der Hinterlegungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag oder einen Tag, an dem die Kreditinstitute Geschäftsschluss haben, so endet die Hinterlegungsfrist mit Ablauf des letzten diesem Tag vorangehenden Werktages.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die von diesem auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen der Sonnabend, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen.

Der Hinterlegung bei der Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Hinterlegungsstelle ist in unserer Gesellschaft:

Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach, Donauwörther Str. 29, 86551 Aichach

Die vorstehend zu TOP 6 gehörenden Verträge liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Aichach, Donauwörther Str. 29, zur Einsicht der Aktionäre aus.

 

Aichach, im November 2020

Der Aufsichtsrat und der Vorstand

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