Aktiengesellschaft Reederei Norden – Frisia
Norderney
Wertpapier-Kenn-Nr.: 820 450
ISIN: DE0008204504
Einberufung der Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Mittwoch, den 14. Juni 2023 um 11:30 Uhr in Norden-Norddeich im „Haus des Gastes“, Strandstraße 1, 26506 Norden, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2022, des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Bericht des Aufsichtsrats |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 2.387.798,00 EUR eine Dividende von 20,00 EUR je Stückaktie an die Aktionäre auszuschütten und einen Betrag von 787.798,00 EUR in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung aufgrund Anpassung an neue Rechtsentwicklungen und Modernisierung Der durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Juli 2022 (Bundesgesetzblatt vom 26. Juli 2022, S. 1166 ff.) neu eingeführte § 118 a AktG ermöglicht es, in der Satzung vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (sogenannte virtuelle Hauptversammlung). Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass sich das virtuelle Hauptversammlungsformat als weitere Option in den vergangenen Jahren bewährt hat und die Möglichkeit, insbesondere im Falle des Auftretens von Pandemien Hauptversammlungen virtuell abzuhalten, grundsätzlich beibehalten werden sollte. Daher soll der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat ermächtigt werden, im Vorfeld jeder Hauptversammlung zu entscheiden, ob die Versammlung als virtuelle oder als Präsenz-Versammlung stattfinden soll. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diese Option der virtuellen Hauptversammlung in die Satzung (§ 14 des Satzungsvorschlags) aufzunehmen. Des Weiteren soll den Aufsichtsratsmitgliedern – mit Ausnahme des Versammlungsleiters – künftig gestattet werden, an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung teilzunehmen, wenn einer physischen Teilnahme des betreffenden Aufsichtsratsmitglieds am Ort der Hauptversammlung besondere Umstände (Krankheit, sonstige Verhinderung) entgegenstehen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diese Möglichkeit in die Satzung (§ 15 des Satzungsvorschlags) aufzunehmen. Darüber hinaus schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, im Zuge dieser anstehenden Satzungsänderung die in § 3 Abs. 5 der aktuellen Satzung vorgesehene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen zu erhöhen, bis zum 14. Juni 2028 zu verlängern. Als weiteres schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Unternehmensgegenstand (§ 2) um die Punkte „Betrieb von Parkplätzen“, „Vermietung von Immobilien und Fahrzeugen aller Art“, „Vermittlung von Dienstleistungen, insbesondere zu touristischen Zwecken“ und „Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Unternehmen und Betrieben, sofern dies zur Erreichung des Gegenstands des Unternehmens notwendig oder nützlich erscheint“ zu ergänzen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen ferner vor, die Vorgabe des regionalen Bezugs der zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats (§ 7 Abs. 3 des Satzungsvorschlags) anzupassen. Im Übrigen wurde die Satzung der besseren Übersichtlichkeit wegen in thematische Abschnitte gegliedert und es wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, ohne aber die Inhalte der aktuellen Satzung zu verändern. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Neufassung der Satzung wie nachfolgend abgedruckt zu beschließen:
Vorbemerkung: Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter (m/w/d) verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und diversen Formen ebenso mit ein. I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
II. Grundkapital und Aktien § 3 Höhe und Einteilung des Grundkapitals
§ 4 Verbriefung Ein Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der die Aktien zugelassen sind. Es können Sammelurkunden ausgestellt werden. Die Gesellschaft gibt keine Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine aus. III. Der Vorstand § 5 Zusammensetzung Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer Person, welche vom Aufsichtsrat bestellt wird. § 6 Geschäftsführung, Vertretung
IV. Aufsichtsrat § 7 Zusammensetzung, Amtsdauer
§ 8 Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender
§ 9 Ausschüsse
§ 10 Einberufung und Beschlussfassung
§ 11 Geschäftsordnung Der Aufsichtsrat kann sich im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und dieser Satzung eine Geschäftsordnung geben. § 12 Vergütung
V. Hauptversammlung § 13 Ordentliche Hauptversammlung
§ 14 Teilnahme an der Hauptversammlung
§ 15 Vorsitz in der Hauptversammlung, Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder
§ 16 Stimmrecht, Beschlussfassung
VI. Jahresabschluss und Verwendung des Bilanzgewinns § 17 Jahresabschluss und Verwendung des Bilanzgewinns
Der vollständige Text der Neufassung der Satzung wie auch die aktuell gültige Satzung ist auch im Internet auf der Website unserer Gesellschaft unter
abrufbar. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 1 DrittelbG zusammen. Nach Satzung endet das Mandat von Frau Katrin Bakker, Kauffrau, Norderney und Herrn Klaus Stegmann, Partner EY, Boca Raton, USA. Der Aufsichtsrat schlägt Wiederwahl vor. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWP Abel, Wilke & Co. GmbH, Delmenhorst zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. |
Weitere Angaben und Hinweise
I. Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 7. Juni 2023 bei der nachstehenden Hinterlegungsstelle anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese übermitteln:
AG Reederei Norden-Frisia
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Strahlenbergerstr. 13
63067 Offenbach
Telefax: 089 2070 379 51
E-Mail: anmeldestelle-inhaberaktien@adeus.de
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und dabei gleichzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung von der Anmeldestelle ausgestellt.
Der Aktienbesitz bleibt bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt. Aufgrund der Anmeldung erhält der Aktionär eine Eintrittskarte, die ihm als Ausweis zur Teilnahme an der Versammlung dient. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut ausüben können. Auch im Falle der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, sei es auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ist die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Aufgrund der noch nicht für beendet erklärten COVID-19-Pandemie ist es möglich, dass am Tag der Hauptversammlung der Zugang zum Versammlungsraum von der Erfüllung infektionsschutzrechtlicher Voraussetzungen abhängig sein könnte. Den aktuellen Stand und Einzelheiten stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.reederei-frisia.de/investor-relations
zur Verfügung.
II. Bevollmächtigung und Stimmabgabe durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsverreter
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten, deren Widerruf und deren Nachweis gegenüber der Gesellschaft, für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, bedürfen der Textform und müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne solche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet weisungsgemäß abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beschränkt sich auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; deshalb nimmt er z.B. keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Unterstützung von Anträgen (z.B. Quorenbildung) entgegen. Für die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen kann das mit der Eintrittskarte versandte Vollmacht- und Weisungsformular verwendet werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular zugunsten des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft soll spätestens bis zum Ablauf des 13. Juni 2023 (eingehend) in Textform postalisch, via Telefax oder E-Mail an folgende Adresse übermittel werden:
AG Reederei Norden-Frisia
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Strahlenbergerstr. 13
63067 Offenbach
Telefax: 089 2070 379 51
E-Mail: anmeldestelle-inhaberaktien@adeus.de
III. Hinweise zum Datenschutz
Die Aktiengesellschaft Reederei Norden-Frisia verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der angemeldeten Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Bevollmächtigten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung und für die Stimmrechtsausübung rechtlich zwingend erforderlich. Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten oder ihrer Bevollmächtigten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält die Aktiengesellschaft Reederei Norden-Frisia diese in der Regel von der Depotbank des Aktionärs. Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ausschließlich nach Weisung der Aktiengesellschaft Reederei Norden-Frisia und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. Soweit Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO ist, steht den Aktionären unter den gesetzlichen Voraussetzungen zudem ein Widerspruchsrecht zu.Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den Datenschutzbeauftragten der AG Reederei Norden-Frisia unter:
AG Reederei Norden-Frisia
Datenschutzbeauftragter
Am Hafen 1
26548 Norderney
Telefax: 04932 913 1329
E-Mail: datenschutz@reederei-frisia.de
IV. Weitere Informationen
Anfragen und Anträge zur Tagesordnung sind zu übersenden an:
AG Reederei Norden-Frisia
Abt. Rechnungswesen und Finanzen
Am Hafen 1
26548 Norderney
Telefax: 04932 913 1329
E-Mail: hauptversammlung@reederei-frisia.de
Rechtzeitig eingegangene Anträge von Aktionären, die Einladung zur Hauptversammlung sowie weitere Informationen, u.a. der Geschäftsbericht, stehen auf der Internetseite
www.reederei-frisia.de/investor-relations
zur Verfügung.
Norderney, den 13. April 2023
Der Vorstand
Dipl.-Kfm. Carl-Ulfert Stegmann