Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln – Hauptversammlung 2019

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Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Außerordentliche Hauptversammlung 29.03.2019

Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln

Köln

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.

Diese findet statt am

Mittwoch, dem 29. Mai 2019, um 12.00 Uhr,
im ZOO-Event in 50735 Köln-Riehl.

Einziger Tagesordnungspunkt:
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 14.02.2019 beschlossen für das verstorbene Aufsichtsratsmitglied Herrn Walter Grau, Frau Monika Roß-Belkner zu benennen. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, Frau Roß-Belkner der Hauptversammlung der AG Zoologischer Garten Köln zur Wahl in den Aufsichtsrat als Nachfolgerin für Herrn Grau vorzuschlagen (gem. § 10 der Satzung der AG Zoologischer Garten Köln).

Ferner wird vorgeschlagen, die gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung turnusmäßig ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder:

Herrn Dr. Joachim Bauer, Beamter, Köln

Frau Teresa De Bellis-Olinger, Unternehmerin, Köln (MdR)

Herrn Dr. Ralf Heinen, Lehrer, Köln (MdR)

Frau Monika Möller, Lehrerin, Köln (MdR)

Herrn Dr. Ralf Unna, Tierarzt, Köln (MdR)

als Mitglieder in den Aufsichtsrat der AG Zoologischer Garten Köln wieder zu wählen.

Die Benennung durch den Rat der Stadt Köln gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Hauptversammlung aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichem Amt oder Organ.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 76 Abs. 1 BetrVG 1952. Stimmberechtigt und damit teilnahmeberechtigt sind gemäß § 19 der Satzung nur Aktionäre, die nicht später als am dritten Tage vor der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind bzw. die Umschreibung im Aktienbuch nicht später als drei Tage vor der Hauptversammlung beantragt haben. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären auszuüben.

 

Köln, den 20.03.2019

Der Vorstand

Prof. Theodor Pagel                Christopher Landsberg

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