![]() Aktiengesellschaft Zoologischer Garten KölnKölnHiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
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1. |
Änderung und Neufassung der Satzung Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Satzung der Gesellschaft mit den nachfolgend aufgeführten Änderungen zu beschließen und diese wie folgt neu zu fassen: § 9 Abs. 3 lautet nun wie folgt: Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates zu folgenden Geschäften und Handlungen
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Diese Unterlagen können gemäß § 24 Abs. 6 der Satzung in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Riehler Straße 173, 50735 Köln als Bestandteile des Geschäftsberichts der AG Zoologischer Garten Köln eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesandt. |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 434.635,80 € in die Gewinnrücklage einzustellen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „RSM Verhülsdonk GmbH“ zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
Stimmberechtigt und damit teilnahmeberechtigt sind gemäß § 19 der Satzung nur Aktionäre, die nicht später als am dritten Tage vor der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind bzw. die Umschreibung im Aktienbuch nicht später als drei Tage vor der Hauptversammlung beantragt haben. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären auszuüben.
Köln, 09.07.2018
Der Vorstand
Theo Pagel Christopher Landsberg