ALBA SE – Erwerb und Verwendung eigener Aktien

ALBA SE

Köln

– ISIN DE0006209901 – / – WKN 620990 –

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der ALBA SE hat am 3. Juni 2015 beschlossen, die Gesellschaft zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes mit möglichen Ausschluss des Bezugsrechts zu ermächtigen.

Die Ermächtigung gilt bis zum 3. Juni 2020 und ist insgesamt auf einen Anteil von 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt.

Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können unter bestimmten Voraussetzungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Bekanntmachung des Beschlussvorschlags des Verwaltungsrats, der am 22. April 2015 im Bundesanzeiger zu Punkt 5 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der ALBA SE veröffentlicht worden ist, verwiesen.

 

Köln, im Dezember 2015

ALBA SE

Der Verwaltungsrat

TAGS:
Comments are closed.