Albis Leasing AG, Hamburg – Bekanntmachung nach §§ 248a, 249 Abs. 1 AktG (ISIN DE0006569403 / WKN 656 940 – Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage)

Albis Leasing AG

Hamburg

ISIN DE0006569403 /​ WKN 656 940

Bekanntmachung nach §§ 248a, 249 Abs. 1 AktG

Das Landgericht Hamburg – Kammer 1 für Handelssachen – hat durch am 22.06.2022 verkündetes und der Gesellschaft, anwaltlich vertreten durch Möhrle Happ Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, am selben Tag zugestelltes Urteil die unter dem Aktenzeichen 401 HKO 27/​21 geführte Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Herrn Christoph Zitzmann, anwaltlich vertreten durch Riverside Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, gegen den auf der Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG vom 2. Juli 2021 gefassten Beschluss über die Abwahl von Herrn Wolfgang Wittmann als Mitglied des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 10) kostenpflichtig abgewiesen. Mit dem Kläger wurde keine Vereinbarungen und Nebenabrede im Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung getroffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Hamburg, im Juni 2022

ALBIS Leasing AG

Der Vorstand

 

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