Aldea Assekuranzmakler AG – Hauptversammlung 2016

Aldea Assekuranzmakler AG

Stuttgart

ISIN: DE0006050073

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Dienstag, den 26. Juli 2016 um 14:00 Uhr, Einlass ab 13:30 Uhr
im SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark, Raum Vaihingen
Friedrich-Strobel-Weg 4–6, 70597 Stuttgart

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

Die zuvor genannten Unterlagen sind im Internet unter www.aldea-ag.de abrufbar. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Sitz der Gesellschaft: Wipperfürth, Zweigniederlassung Köln, Breite Str. 42–46, 50667 Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

5. Beschlussfassung über die Sitzverlegung nach Althengstett und damit verbundene Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Aldea Assekuranzmakler AG nach Althengstett zu verlegen und § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt zu ändern:
„(2) Der Sitz der Gesellschaft ist 75382 Althengstett.“

6. Beschlussfassung über die Änderung von § 15 der Satzung

a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den bisherigen § 15 der Satzung vollständig aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: „§ 15 Vergütung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen und den Vorteilen aus einer von der Gesellschaft auf ihre Rechnung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu marktkonformen und angemessenen Bedingungen abgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung zahlbare jährliche Vergütung, sowie ein nach jeder physischen Aufsichtsratssitzung für die Teilnahme fälliges Sitzungsgeld, die jeweils durch Hauptversammlungsbeschluss festgelegt werden und so lange gelten, bis ein neuer Hauptversammlungsbeschluss dazu gefasst wird. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält die doppelte, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende die 1,5 fache jährliche Vergütung und das einfache Sitzungsgeld. Bei unterjährigen Veränderungen im Aufsichtsrat wird die Vergütung jeweils zeitanteilig gewährt. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht auszuüben.“

b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ab dem Geschäftsjahr 2016 die Vergütung auf 2.500 Euro und das Sitzungsgeld auf 250 Euro gemäß a) festzulegen.

7. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form (Kapitalschnitt) und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals und damit verbundene Satzungsänderung in § 3 der Satzung (Grundkapital)

Die wirtschaftliche Situation der Aldea Assekuranzmakler AG (nachfolgend ALDEA AG) gestaltet sich seit Jahren als äußerst schwierig und macht eine radikale Sanierung unerlässlich. Infolge der in den vorangegangenen Geschäftsjahren eingetretenen erheblichen Wertminderungen und der aufgelaufenen Verluste soll im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft erfolgen. Zum Zwecke der Sanierung Bilanz der ALDEA AG sind folgende Kapitalmaßnahmen geplant:

a)

Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken im Verhältnis 50 : 1.

b)

Nach erfolgter Herabsetzung des Grundkapital von € 1.500.000,00 um € 1.470.000,00 auf € 30.000,00 Durchführung einer Barkapitalerhöhung im Verhältnis 1 : 3 um bis zu € 90.000,00 auf bis zu € 120.000,00 mit Bezugsrecht der Aktionäre. Es findet kein Bezugsrechtshandel statt und entstehende Bezugsrechtsteilrechte verfallen ersatzlos.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach der Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien noch € 30.000,00 betragen wird und in 30.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt sein wird, wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG im Verhältnis 50 : 1 um € 1.470.000,00 auf € 30.000,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, in Höhe des Herabsetzungsbetrages Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass je fünfzig auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

b)

Zugleich wird das vorstehend auf € 30.000,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft von € 30.000,00 um bis zu € 90.000,00 auf bis zu € 120.000,00 erhöht durch Ausgabe von bis zu 90.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Stückaktie mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016 und einem Ausgabepreis von mindestens € 1 je junger Aktie. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Ein Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Entstehende Bezugsteilrechte verfallen ersatzlos.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und der Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung zu entscheiden, sowie die Satzung in § 3 der Satzung entsprechend der durchgeführten Kapitalerhöhung anzupassen. Die Kapitalerhöhung wird unwirksam, wenn ihre Durchführung nicht binnen sechs Monaten nach dem Tag der Hauptversammlung in das Handelsregister eingetragen worden ist.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitzes notwendig. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 5. Juli 2016, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 19. Juli 2016, 24.00 Uhr, zugehen:

Aldea Assekuranzmakler AG
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax 0711 / 715 90 99
E-Mail: hv@aeb-ag.de

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Textform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.

Anfragen, Mitteilungen und Anträge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

Aldea Assekuranzmakler AG
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax: 0711 / 715 90 99

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 1.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

 

Stuttgart, 14. Juni 2016

Der Vorstand

Steffen Pfänder

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte AEB AG, z. Hd. Herrn Gaebler, Sautterweg 5, 70565 Stuttgart, Fax 0711/ 715 90 99, E-Mail: hv@aeb-ag.de.

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