ALEA Energy Solutions AG – Hauptversammlung 2015

ALEA Energy Solutions AG
Berlin
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
am 24. Juni 2015, um 10.00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Tagesordnung
TOP 1:

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 und Bericht des Aufsichtsrates

Die genannten Unterlagen können ab sofort in den Geschäftsräumen am Sitz der ALEA Energy Solutions AG, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin, eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zugänglich sein. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt.
TOP 2:

Beschlussfassung über die Auflösung des vorgetragenen Gewinns und die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und der Deckung von sonstigen Verlusten und gleichzeitiger Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.

Der vorgetragene Gewinn in Höhe von € 40.073,33 wird aufgelöst und im Rahmen der Sanierung zum Ausgleich der aufgelaufenen Verluste verwendet.
2.

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 645.000,00, eingeteilt in 645.000 stimmberechtigte auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG von € 645.000,00 um € 645.000,00 auf € 0,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, in Höhe von € 645.000,00 Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.
3.

Das auf € 0,00 herabgesetzte Grundkapital wird gegen Bareinlagen um bis zu € 107.500,00 auf bis zu € 107.500,00 erhöht, durch Ausgabe von bis zu 107.500 neuen, auf den Namen lautende stimmberechtigte Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), mit einem Anteil am Grundkapital von jeweils € 1,00 je Stückaktie zum Ausgabebetrag von € 1,00 je Aktie, mithin zum Gesamtausgabebetrag von bis zu € 107.500,00.
Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgt, gewinnberechtigt.

Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht wie folgt zu: Die Aktionäre sind berechtigt, für je 6 alte Aktien eine neue Aktie zum Ausgabebetrag von je € 1,00 zu zeichnen. Die Bezugsfrist beträgt 2 Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots im elektronischen Bundesanzeiger.

Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses regelt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
4.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Satz 1 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der tatsächlichen Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
5.

Die Zeichnung der neuen Aktien ist nur bis zum Ablauf des 24. Juli 2015 zulässig. Die vorstehenden Beschlüsse zu Ziffer 1.–3. werden ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 24. Juli 2015 mindestens 100.000 neue Stückaktien gezeichnet sind.
TOP 3:

Höchst vorsorgliche Anzeige über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG

Der Hauptversammlung wird höchst vorsorglich angezeigt, dass auch nach Durchführung der unter TOP 2 Ziffer 2 vorgeschlagenen Barkapitalerhöhung in Höhe des Mindestbetrages von € 100.000,00 weiterhin ein Verlust in Höhe von mindestens der Hälfte des Grundkapitals besteht.

Der Vorstand wird den Aktionären auf der Hauptversammlung die Lage der Gesellschaft näher erläutern.
TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.
TOP 5:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.
TOP 6:

Neuwahl des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

Dr. Thomas van Aubel, Rechtsanwalt, Berlin

Dr. Saskia Au, Rechtsanwältin, Berlin

Dr. Peter van Aubel, Unternehmensberater, Berlin
* * *

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind.

Vertreter haben ihre Legitimation durch Vollmacht nachzuweisen. Für die Vollmacht ist Textform erforderlich, es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, an eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, muss die Vollmacht gemäß § 135 Abs. 1 Satz 3 AktG vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsvertretung verbundene Erklärungen enthalten. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen innerhalb der gesetzlichen Frist an folgende Anschrift gerichtet werden:
ALEA Energy Solutions AG
z.Hd. Thomas Krupke
Kurfürstendamm 57
10707 Berlin
Telefax: 030 315 19065
E-Mail: thomas.krupke@alea-energy.com

Anderweitig adressierte Anträge werden für die Zugänglichmachung nach § 126 AktG nicht berücksichtigt.

Berlin, im Mai 2015

ALEA Energy Solutions AG

– Der Vorstand –

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