Alfanar Wohnen AG: Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Ludwigshafen am Rhein

(künftig Ficus Wohnen AG)

BEKANNTMACHUNG

Nachstehende Bezugsaufforderung richtet sich ausschließlich an die Aktionäre und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Die außerordentliche Hauptversammlung der Alfanar Wohnen AG (folgend: „Gesellschaft“) vom 15.10.2021 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 50.000,– Euro um bis zu 50.000,– Euro auf bis zu 100.000,– Euro durch Ausgabe von bis zu 50.000,– auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlagen zum Bezugspreis von € 2,00 je Stückaktie zu erhöhen.

Der Beschluss über die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Die neuen Aktien werden zum Betrag von € 2,00 pro Stückaktie ausgegeben. Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:1 zum Bezug angeboten.

Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und Ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist, Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

Zur Vermeidung des Ausschlusses des gesetzlichen Bezugsrechtes fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit

vom 25.10.2021 bis 15.11.2021

bei der Gesellschaft auszuüben.

Zur Wahrung der Frist ist der Zugang des unterschriebenen Zeichnungsscheins in zweifacher Ausfertigung bei der Gesellschaft unter der Adresse erforderlich:

Alfanar Wohnen AG, Adolf-Diesterweg-Straße 91, 67071 Ludwigshafen am Rhein

Eine Übersendung per Telefax oder per E-Mail ist nicht ausreichend.

Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage durch die Gesellschaft übermittelt.

Bezugserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von 2,00 EUR je neuer Bezugsanmeldung spätestens bis zum 25.11.2021 auf das Geschäftskonto der Gesellschaft gemäß Zeichnungsschein eingezahlt worden ist.

Während der Zeichnungsfrist kann ein Aktionär das Bezugsrecht oder Teile davon mit vorheriger Zustimmung des Vorstandes auf einen anderen bestehenden Aktionär übertragen. Falls ein Aktionär eine entsprechende Übertragung seiner Bezugsrechte oder von Teilen seiner Bezugsrechte oder die Zeichnung zusätzlicher neuer Aktien über sein Bezugsrecht hinaus wünscht, bittet die Gesellschaft umgehend um entsprechende schriftliche Mitteilung bis zum 10.11.2021.

Etwaige aufgrund des Bezugsangebotes nicht bezogene Aktien werden durch den Vorstand Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritten nach den vom Vorstand genauer festgelegten und noch bekannt zu gebenden Bedingungen angeboten.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 31.12.2021 mindestens 25.000 neue Aktien gezeichnet sind.

Ludwigshafen am Rhein, den 15.10.2021

Der Vorstand

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