Alfanar Wohnen AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Alfanar Wohnen AG

Ludwigshafen am Rhein

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Freitag, den 15.10.2021, um 14.00 Uhr

in der Geschäftsstelle des Notars Dr. Peter Wolf
Zollhofstraße 3, 67059 Ludwigshafen am Rhein,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 13.50 Uhr.

Tagesordnung

1)

Beschlussfassung über die Änderung der Firma und Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Firma der Gesellschaft wird in „Ficus Wohnen AG“ geändert.

§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet „Ficus Wohnen AG“.

Die Satzungsänderung soll unabhängig von der in Abs. 3) beschlossenen Kapitalerhöhung unmittelbar nach der Hauptversammlung zur Eintragung im Handelsregister angemeldet werden.

2)

Beschlussfassung über die Streichung der englischen Übersetzung des Satzungstextes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die englische Übersetzung des Satzungstextes wird ersatzlos gestrichen.

Die Satzungsänderung soll unabhängig von der in Abs. 4) beschlossenen Kapitalerhöhung unmittelbar nach der Hauptversammlung zur Eintragung im Handelsregister angemeldet werden.

3)

Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen samt entsprechender Satzungsänderung

a) Das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit EUR 50.000,-, welches eingeteilt ist in 50.000 auf den Namen lautenden Stückaktien, wird gegen Bareinlage um einen Betrag von bis zu EUR 50.000,- (in Worten: Euro fünfzigtausend) auf maximal EUR 100.000,- erhöht durch Ausgabe von bis zu 50.000 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien als Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 2,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin bis zu EUR 100.000,-. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt.

b) Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis beträgt für die Aktionäre 1:1, d. h. für eine neue Aktie kann eine neue Aktie bezogen werden. Die neuen Aktien werden zum Preis von EUR 2,00 je Aktie zum Bezug angeboten. Die Bezugsfrist wird mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots betragen.

c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

d) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 31.12.2021 mindestens 25.000 neue Stückaktien gezeichnet sind.

e) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 3 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Ludwigshafen am Rhein, den 08.09.2021

Der Vorstand

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