All for One Steeb AG – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
All for One Steeb AG
Filderstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis über die Verschmelzung der WEBMAXX GmbH mit der All for One Steeb AG gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 UmwG 01.04.2019

All for One Steeb AG

Filderstadt

ISIN DE00055110001 / WKN 511000

Hinweis über die Verschmelzung der WEBMAXX GmbH mit der All for One Steeb AG
gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 UmwG

Die All for One Steeb AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochter-GmbH, der WEBMAXX GmbH mit Sitz in München, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen.

Da das Stammkapital der WEBMAXX GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der All for One Steeb AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der All for One Steeb AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der WEBMAXX GmbH nicht erforderlich (§ 2 Absatz 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der All for One Steeb AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Absatz 3 Satz 1 HS 2, § 9 Absatz 2 und 3, § 12 Absatz 3, § 60 Absatz 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der All for One Steeb AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der All for One Steeb AG erreichen, jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der WEBMAXX GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der All for One Steeb AG ist entbehrlich, da der All for One Steeb AG sämtliche Geschäftsanteile an der WEBMAXX GmbH gehören, § 62 Absatz 4 Satz 1 UmwG.

Ab 01.04.2019 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der All for One Steeb AG, Rita-Maiburg-Str. 40, 70794 Filderstadt, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der All for One Steeb AG und der WEBMAXX GmbH zur Einsicht der Aktionäre der All for One Steeb AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der All for One Steeb AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

Filderstadt, den 21. März 2019

All for One Steeb AG

 

Stefan Land
Vorstand
Ralf Linha
Prokurist
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