All for One Steeb AG – Hauptversammlung 2017

All for One Steeb AG

Filderstadt

ISIN DE0005110001

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 16. März 2017, ab 10.00 Uhr
im Kongress- und KulturCentrum FILDERHALLE (Kleiner Saal),
Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Deutschland

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die All for One Steeb AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016, des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016

Sämtliche vorgenannte Unterlagen können im Internet unter www.all-for-one.com/hauptversammlung eingesehen werden. Die Unterlagen werden außerdem auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 in Höhe von EUR 19.830.641,45 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,10 pro dividenden-berechtigter Aktie EUR 5.480.200,00
Einstellung in Gewinnrücklagen EUR 0,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 14.350.441,45

Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung bis zum Tag der Hauptversammlung etwa infolge einer Erhöhung des Grundkapitals ändern, wird der Hauptversammlung ein angepasster Vorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes spätestens am 21. März 2017.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates, einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/17

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Geschäftsstelle Stuttgart, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der All for One Steeb AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2016/17, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Geschäftsstelle Stuttgart, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.

6.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der OSC AG, Lübeck

Die Gesellschaft ist die alleinige Aktionärin der OSC AG mit Sitz in Lübeck.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der Gesellschaft (als Obergesellschaft) und der OSC AG mit Sitz in Lübeck zuzustimmen.

Der Vertragswortlaut liegt im Entwurf während der Dauer der Hauptversammlung aus und ist auch als Anlage zu Tagesordnungspunkt 6 in dieser Einladung zur Hauptversammlung vollständig wiedergegeben.

Der Vertragswortlaut, der gemeinsame Bericht der Vorstände gemäß §293a des Aktiengesetzes sowie die weiteren in §293f des Aktiengesetzes genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.all-for-one.com/hauptversammlung zugänglich.

Ergänzende Angaben zur Tagesordnung

Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
Anlage zu Tagesordnungspunkt 6

Gewinnabführungsvertrag zwischen
All for One Steeb AG
mit Sitz in Filderstadt,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HR B 19539
– nachstehend „Muttergesellschaft“ genannt –
und
OSC AG
mit Sitz in Lübeck,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HR B 5096 HL
– nachstehend „Beteiligungsgesellschaft“ genannt –

§1 Gewinnabführung

(1)

Die Beteiligungsgesellschaft verpflichtet sich, ihren ganzen während der Vertragsdauer entstehenden Gewinn in voller Höhe an die Muttergesellschaft abzuführen. Die Gewinnabführung darf den in §301 AktG (in seiner jeweiligen Fassung) genannten Betrag nicht überschreiten.

(2)

Die Beteiligungsgesellschaft darf Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (§272 Abs. 3 HGB) – mit Ausnahme der gesetzlichen Rücklagen – einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.

§2 Verlustübernahme

Die Muttergesellschaft ist zur Verlustübernahme gemäß §302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung verpflichtet. Der vorstehende Verweis erstreckt sich auf §302 AktG insgesamt.

§3 Vertragsdauer, Kündigung

(1)

Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlungen der Beteiligungsgesellschaft und der Muttergesellschaft geschlossen. Er wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der Beteiligungsgesellschaft. §1 (Gewinnabführung) und §2 (Verlustübernahme) wirken auf den Beginn des im Zeitpunkt der Handelsregistereintragung laufenden Geschäftsjahres der Beteiligungsgesellschaft zurück.

(2)

Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsteilen ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines jeden Geschäftsjahres der Beteiligungsgesellschaft gekündigt werden, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ablauf eines Zeitraums von mindestens fünf Zeitjahren seit Beginn des Geschäftsjahres der Beteiligungsgesellschaft, in dem der Vertrag erstmals wirksam geworden ist. Als Zeitjahr gilt ein Zeitraum, der zwölf volle Monate umfasst. In jedem Fall ist der Vertrag auf einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren i. S. §14 Abs. 1 Ziff. 3 KStG abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung kann in keinem Fall vor Ablauf dieser Mindestvertragsdauer wirksam werden.

(3)

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn Umstände vorliegen, die die Voraussetzungen eines wichtigen Grundes i. S. §297 Abs. 1 AktG oder i. S. §14 Abs. 1 Ziff. 3 Satz 2 KStG erfüllen.

(4)

Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

§4 Sonstige Verpflichtungen

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche sonstige zur Wirksamkeit erforderlichen Erklärungen abzugeben, insbesondere verpflichtet sich die Beteiligungsgesellschaft, den Vertrag zur Eintragung im Handelsregister anzumelden, sobald die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

§5 Schlussbestimmungen

(1)

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Weitere gesetzliche Anforderungen bleiben unberührt.

(2)

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die weggefallene Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.

(3)

Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile der Sitz der Muttergesellschaft.

Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß §12 Abs. 4 der Satzung der All for One Steeb AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionär eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Ein Anmeldebogen wird jedem Aktionär mit der Einladung zugesandt. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 9. März 2017 unter der folgenden Adresse entweder in Textform (§126b BGB) oder elektronisch per E-Mail bzw. elektronischem Internetdialog bei der Gesellschaft eingegangen sein:

All for One Steeb AG
Investor Relations
Postfach 11 66
70772 Filderstadt
DEUTSCHLAND
Telefax: +49 711 78 80 7-222
E-Mail: dirk.sonntag@all-for-one.com
Internet: www.all-for-one.com/hauptversammlung

Umschreibungen im Aktienregister finden vom Beginn des 10. März 2017 bis zum Ende der Hauptversammlung nicht statt.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten, ausgeübt werden.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Vollmachtsformular auf dem Anmeldebogen zu verwenden, der weitere Informationen zur Bevollmächtigung enthält und den Aktionären mit der Einladung übersandt wird. Das auf dem Anmeldebogen enthaltene Vollmachtsformular ist außerdem im Internet unter www.all-for-one.com/hauptversammlung abrufbar. Für die Vollmachtserteilung muss dieses Vollmachtsformular nicht zwingend verwendet werden.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß §135 Abs. 8 und §135 Abs. 10 in Verbindung mit §125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform (§126b BGB).

Bitte übersenden Sie der Gesellschaft den Nachweis der Bevollmächtigung vorab bis zum 15. März 2017, 18.00 Uhr an nachfolgende Adresse:

All for One Steeb AG
Investor Relations
Postfach 11 66
70772 Filderstadt
DEUTSCHLAND
Telefax: +49 711 78 80 7-222
E-Mail: dirk.sonntag@all-for-one.com
Internet: www.all-for-one.com/hauptversammlung

Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung ist auch eine Übergabe während der Hauptversammlung möglich.

Bitte übermitteln Sie uns im Falle der Vollmachtserteilung, neben der Vollmacht selbst, Kopie derselben bzw. der Bestätigung, dass Vollmacht erteilt wurde, auch den Namen und die Adresse des jeweiligen bevollmächtigenden Aktionärs sowie die Stückzahl der vertretenen Aktien sowie den Namen und Wohnort des Vertreters.

Ein Widerruf einer Vollmacht kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß §135 Abs. 8 und §135 Abs. 10 in Verbindung mit §125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären weiter an, sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen. In diesem Fall muss der Aktionär den Stimmrechtsvertretern zu jedem Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder dem Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen und Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht unterstützen werden. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch diesbezüglich bitten wir um Vorab-Übersendung der Bevollmächtigung sowie Weisungen an die vorgenannte Adresse bis zum 15. März 2017, 18.00 Uhr. Zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter kann das Vollmachtsformular auf dem Anmeldebogen verwendet werden, welches den Aktionären mit der Einladung zugesandt wird.

Die weiteren Einzelheiten zur Bevollmächtigung bzw. Stimmrechtsvertretung können den im Internet unter www.all-for-one.com/hauptversammlung hinterlegten näheren Erläuterungen entnommen werden.

Bitte beachten Sie bei der Übersendung von Unterlagen auch die Postlaufzeiten und geben Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig zur Post.
Rechte der Aktionäre

Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich (§§126 und 126a BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen diesem mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 13. Februar 2017, zugegangen sein. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter www.all-for-one.com/hauptversammlung bekannt gemacht.

Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.all-for-one.com/hauptversammlung zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 1. März 2017, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:

All for One Steeb AG
Investor Relations
Postfach 11 66
70772 Filderstadt
DEUTSCHLAND
Telefax: +49 711 78 80 7-222
E-Mail: dirk.sonntag@all-for-one.com

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Ein Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Im Übrigen gelten die vorgenannten Maßgaben für Wahlvorschläge sinngemäß.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen).

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an vorgenannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Das Grundkapital der All for One Steeb AG ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 4.982.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen damit insgesamt 4.982.000 Stimmrechte.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.all-for-one.com/hauptversammlung zur Verfügung.
Teilnahme/Stimmrechtsausübung
Die Hauptversammlung ist ein wichtiges Ereignis für Aktionäre und Gesellschaft. Die Aktionäre haben durch Ausübung ihres Stimmrechts die Möglichkeit, an wesentlichen Entscheidungen mitzuwirken. Wir bitten Sie daher, Ihr Stimmrecht auszuüben.

 

Filderstadt, im Januar 2017

All for One Steeb AG

Der Vorstand

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