All for One Steeb AG – ordentliche Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
All for One Steeb AG
Filderstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 31.01.2019

All for One Steeb AG

Filderstadt

ISIN DE0005110001

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 13. März 2019, ab 10.30 Uhr

im Kongress- und KulturCentrum FILDERHALLE (Kleiner Saal),
Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Deutschland

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die All for One Steeb AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018, des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 14, 315a Absatz 14 des Handelsgesetzbuchs, HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018

Sämtliche vorgenannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns können im Internet unter

www.all-for-one.com/hauptversammlung

eingesehen werden. Die Unterlagen werden außerdem auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1:

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist deshalb nach § 173 Absatz 1 AktG nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen und sollen nach § 176 Absatz 1 Satz 2 AktG in dieser erläutert werden, ohne dass es – abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns – einer Beschlussfassung hierzu bedarf.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 in Höhe von EUR 36.126.410,89 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,20 pro dividendenberechtigter Aktie EUR 5.978.400,00
Einstellung in Gewinnrücklagen EUR 0,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 30.148.010,89

Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung bis zum Tag der Hauptversammlung etwa infolge einer Erhöhung des Grundkapitals ändern, wird der Hauptversammlung ein angepasster Vorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 1,20 pro dividendenberechtigter Aktie vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) spätestens am 18. März 2019 (§ 58 Absatz 4 Satz 2 AktG).

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates, einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Geschäftsstelle Stuttgart, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der All for One Steeb AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2018/19, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags entsprechend den Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die in Artikel 6 Absatz 2 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) vorgesehene Erklärung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Geschäftsstelle Stuttgart, zu deren Unabhängigkeit eingeholt und erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Absatz 1 der Satzung (Umfirmierung in All for One Group AG)

In den vergangenen Jahren hat die Gesellschaft zahlreiche Unternehmenskäufe getätigt. Um nunmehr als Gruppe mit einem integrierten Portfolio besser im Markt wahrgenommen zu werden, sollte auch die bisherige Firmierung der Gesellschaft angepasst werden. Dementsprechend schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 1 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

„Die Firma der Gesellschaft lautet:

All for One Group AG“

Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 Absatz 4 der Satzung der All for One Steeb AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionär eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Ein Anmeldebogen wird jedem Aktionär mit der Einladung zugesandt. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 6. März 2019 unter der folgenden Adresse entweder in Textform (§ 126b BGB) oder elektronisch per E-Mail bzw. elektronischem Internetdialog bei der Gesellschaft eingegangen sein:

All for One Steeb AG
Investor Relations
Postfach 11 66
70772 Filderstadt
DEUTSCHLAND
Telefax: +49 711 78 80 7-222
E-Mail: dirk.sonntag@all-for-one.com
Internet: www.all-for-one.com/hauptversammlung

Umschreibungen im Aktienregister finden vom Beginn des 7. März 2019 bis zum Ende der Hauptversammlung nicht statt.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten, ausgeübt werden.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Vollmachtsformular auf dem Anmeldebogen zu verwenden, der weitere Informationen zur Bevollmächtigung enthält und den Aktionären mit der Einladung übersandt wird. Das auf dem Anmeldebogen enthaltene Vollmachtsformular ist außerdem im Internet unter

www.all-for-one.com/hauptversammlung

abrufbar. Für die Vollmachtserteilung muss dieses Vollmachtsformular nicht zwingend verwendet werden.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Bitte übersenden Sie der Gesellschaft den Nachweis der Bevollmächtigung vorab bis zum 11. März 2019, 18.00 Uhr, an nachfolgende Adresse, oder legen Sie den Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung am Check In vor.

All for One Steeb AG
Investor Relations
Postfach 11 66
70772 Filderstadt
DEUTSCHLAND
Telefax: +49 711 78 80 7-222
E-Mail: dirk.sonntag@all-for-one.com
Internet: www.all-for-one.com/hauptversammlung

Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung ist auch eine Übergabe während der Hauptversammlung möglich.

Bitte übermitteln Sie uns im Falle der Vollmachtserteilung, neben der Vollmacht selbst, Kopie derselben bzw. der Bestätigung, dass Vollmacht erteilt wurde, auch den Namen und die Adresse des jeweiligen bevollmächtigenden Aktionärs sowie die Stückzahl der vertretenen Aktien sowie den Namen und Wohnort des Vertreters.

Ein Widerruf einer Vollmacht kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären weiter an, sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen. In diesem Fall muss der Aktionär den Stimmrechtsvertretern zu jedem Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder dem Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen und Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht unterstützen werden. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch diesbezüglich bitten wir um Vorab-Übersendung der Bevollmächtigung sowie Weisungen an die vorgenannte Adresse bis zum 11. März 2019, 18.00 Uhr. Zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter kann das Vollmachtsformular auf dem Anmeldebogen verwendet werden, welches den Aktionären mit der Einladung zugesandt wird.

Die weiteren Einzelheiten zur Bevollmächtigung bzw. Stimmrechtsvertretung können den im Internet unter

www.all-for-one.com/hauptversammlung

hinterlegten näheren Erläuterungen entnommen werden.

Bitte beachten Sie bei der Übersendung von Unterlagen auch die Postlaufzeiten und geben Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig zur Post.

Rechte der Aktionäre

Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich (§§ 126 und 126a BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen diesem mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 10. Februar 2019, zugegangen sein. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter

www.all-for-one.com/hauptversammlung

bekannt gemacht.

Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

www.all-for-one.com/hauptversammlung

zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 26. Februar 2019, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:

All for One Steeb AG
Investor Relations
Postfach 11 66
70772 Filderstadt
DEUTSCHLAND
Telefax: +49 711 78 80 7-222
E-Mail: dirk.sonntag@all-for-one.com

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Ein Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Im Übrigen gelten die vorgenannten Maßgaben für Wahlvorschläge sinngemäß.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen).

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an vorgenannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Das Grundkapital der All for One Steeb AG ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 4.982.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen damit insgesamt 4.982.000 Stimmrechte.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.all-for-one.com/hauptversammlung

zur Verfügung.

Teilnahme/Stimmrechtsausübung

Die Hauptversammlung ist ein wichtiges Ereignis für Aktionäre und Gesellschaft. Die Aktionäre haben durch Ausübung ihres Stimmrechts die Möglichkeit, an wesentlichen Entscheidungen mitzuwirken. Wir bitten Sie daher, Ihr Stimmrecht auszuüben.

 

Filderstadt, im Januar 2019

All for One Steeb AG

Der Vorstand

 

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Informationen und Erläuterungen zur Verarbeitung personenbezogener Aktionärsdaten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.all-for-one.com/hauptversammlung

zur Verfügung gestellt.

TAGS:
Comments are closed.