Allgäuer Brauhaus AG – Hinweis zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Berichtigung der Veröffentlichung vom 20.05.2022)

Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft

Kempten (Allgäu)

Wertpapierkenn-Nummer 503550
ISIN DE0005035505

Hinweis zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft
am 6. Juli 2022

In den Teilnahmebedingungen und dort unter den freiwilligen Hinweisen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist die Uhrzeit zum Datum für den Nachweis des Anteilsbesitzes („Record Date“), dem 15. Juni 2022, irrtümlich mit 24:00 Uhr (MESZ) statt mit 0:00 Uhr (MESZ) bezeichnet.

Die Hinweise zum Nachweis des Anteilsbesitzes werden korrigiert und lauten richtig:

Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein durch den Letztintermediär erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages, somit auf den 15. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ), vor der Hauptversammlung beziehen und der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens 6 Tage, somit bis 29. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), vor der Hauptversammlung zugehen.

 

Kempten, im Juni 2022

ALLGÄUER BRAUHAUS Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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