Allgäuer Brauhaus AG – Ordentliche Hauptversammlung

Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft

Kempten (Allgäu)

Wertpapierkenn-Nummer 503550
ISIN DE0005035505

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, den 6. Juli 2022, um 11:30 Uhr (MESZ),
in der Veranstaltungshalle „bigBOX ALLGÄU“, Kotterner Strasse 62 – 64, 87435 Kempten,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für die Gesellschaft
mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.346.672,90
folgende Verwendung vor:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,00 je Stückaktie EUR 87.000,00
Einstellung in die Gewinnrücklage EUR 1.259.672,90
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat:

1)

Turnusmäßig endet mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. Juli 2022 die Amtszeit
von Herrn Thomas Freese.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Freese, Mitglied der Geschäftsleitung der Radeberger
Gruppe KG, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
über das Geschäftsjahr 2026 beschließt, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Freese gehört bereits folgenden, weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
bzw. vergleichbaren Kontrollgremien an:

Mitglied des Beirates, Die Internationale Brau-Manufakturen GmbH

Chairman und Board of Directors, Binding-Brauerei USA Inc.

Chairman und Verwaltungsrat, Radeberger Gruppe Italia S.p.A.

2)

Turnusmäßig endet mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. Juli 2022 die Amtszeit
von Herrn Hans-Peter Rauch.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Rauch, Metzgermeister, für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung über das Geschäftsjahr 2026 beschließt,
wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Rauch gehört bereits folgenden, weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
bzw. vergleichbaren Kontrollgremien an:

Vorsitzender des Aufsichtsrates, FD-Fleischerdienst Allgäu/​Schwaben eG

Mitglied des Aufsichtsrates, Münchener Verein Krankenversicherung a.G.

Mitglied des Aufsichtsrates, Münchener Verein Lebensversicherung AG

Präsident, Handwerkskammer für Schwaben

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Zusammensetzung des
Aufsichtsrates bestimmt sich nach §§ 96, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1, 4 Drittelbeteiligungsgesetz
und § 11 der Satzung.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Die Gesellschaft ist gemäß § 121 Abs. 3 AktG als nichtbörsennotierte Gesellschaft
nur verpflichtet, in der Einberufung Angaben zu Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit
und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung zu machen. Nachfolgende Hinweise
erfolgen daher freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung
zu erleichtern.

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises
an:

Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft
c/​o Commerzbank AG
GS-BM General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax-Nummer: +49 (0) 69/​136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft
Königstraße 8
87435 Kempten/​Allgäu
E-Mail: info@allgaeuer-brauhaus.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden unter der Internetseite:

www.allgaeuer-brauhaus.de

im Bereich „News-Service/​Investor Relations“ veröffentlicht.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung in Textform (§ 126b BGB) über die
o.a. Kontaktdaten der Commerzbank AG in deutscher oder englischer Sprache angemeldet
haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse mindestens
6 Tage vor der Hauptversammlung zugegangen sein, somit bis zum 29. Juni 2022, 24:00
Uhr (MESZ).

Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein durch den Letztintermediär
erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages,
somit auf den 15. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), vor der Hauptversammlung beziehen und
der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens 6 Tage, somit bis 29.
Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), vor der Hauptversammlung zugehen. Das Stimmrecht kann
in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut oder eine
Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt
und der Gesellschaft vorgelegt werden.

Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir unter dem Stichwort „Hauptversammlung 2022“
an die

Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft
Königstraße 8
87435 Kempten/​Allgäu
E-Mail: info@allgaeuer-brauhaus.de

zu richten.

Informationen zu Corona-Regelungen

Ab 22.06.2022 werden wir auf unserer Internetseite

www.allgaeuer-brauhaus.de

im Bereich „News-Service/​Investor Relations“ jeweils aktuell darüber informieren,
welche Vorsorgemaßnahmen im Hinblick auf Corona-Ansteckungsrisiken während unserer
Hauptversammlung einzuhalten sein werden.

Informationen zum Datenschutz

Die Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten ihrer
Aktionäre zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere zum Zweck
der Einladung zur und Durchführung der Hauptversammlung. Ggf. setzt sie bei der Verarbeitung
Dienstleister ein, die die Daten jedoch ausschließlich zu den genannten Zwecken und
nach Weisung verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6
Abs. 1 c) DSGVO.

Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ggf. auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung
der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-21 DSGVO), ggf. auf
Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 DSGVO) sowie auf Beschwerde bei einer
Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

Die Daten speichern wir bis zum Ablauf der Verjährungsfristen etwaiger Ansprüche und
gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

Wenn Sie sich zur Teilnahme an unserer Hauptversammlung anmelden, können andere Aktionäre
bei der Hauptversammlung vor Ort gemäß § 129 AktG ggf. die im Anmeldeverzeichnis zu
Ihrer Person erfassten Daten einsehen.

Unser Datenschutzbeauftragter ist erreichbar unter: Datenschutzbeauftragter, Allgäuer
Brauhaus Aktiengesellschaft, Königstraße 8, 87435 Kempten bzw. unter:

allgauer-brauhaus@corporate-data-protection.com

Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter

www.allgaeuer-brauhaus.de

erhältlich.

 

Kempten, im Mai 2022

ALLGÄUER BRAUHAUS Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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