Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung

Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft

Kempten (Allgäu)

– Wertpapierkennnummer 503550 –
ISIN DE0005035505

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, den 5. Juli 2023, um 11:30 Uhr (MESZ)

in der Veranstaltungshalle „bigBOX ALLGÄU“,
Kotterner Straße 62-64, 87435 Kempten,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für die Gesellschaft mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 411.818,54
folgende Verwendung vor:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,00 je Stückaktie EUR 174.000,00
Einstellung in die Gewinnrücklage EUR 237.818,54
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Ergänzung von § 18 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

Durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt I Nr. 27 2022, S. 166 ff.) hat die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte Regelung im Aktiengesetz erfahren. Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen, vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, das heißt ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung, abgehalten wird. Eine solche Ermächtigung des Vorstands soll für die Dauer von fünf Jahren beschlossen werden. Für zukünftige Hauptversammlungen soll jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll. Der Vorstand wird seine Entscheidungen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre treffen und hierbei insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie Aspekte des Gesundheitsschutzes der Beteiligten in den Blick nehmen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 18 Absatz 1 der Satzung der Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft wird um folgenden neuen Satz 2 ergänzt:

„Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft.“

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Die Gesellschaft ist gemäß § 121 Abs. 3 AktG als nichtbörsennotierte Gesellschaft nur verpflichtet, in der Einberufung Angaben zu Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung zu machen. Nachfolgende Hinweise erfolgen daher freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft
c/​o Commerzbank AG
GS-OPS Income & General Meetings
60261 Frankfurt am Main
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge zur Verfügung:

Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft
Königstraße 8
87435 Kempten
E-Mail: hauptversammlung@allgaeuer-brauhaus.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden unter der Internetseite:

www.allgaeuer-brauhaus.de

im Bereich „News-Service/​Investor Relations“ veröffentlicht.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung in Textform (§ 126b BGB) über die o.a. Kontaktdaten der Commerzbank AG in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugegangen sein, somit bis zum 28. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ).

Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein durch den Letztintermediär erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages, somit auf den 14. Juni 2023, 00:00 Uhr (MESZ), vor der Hauptversammlung beziehen und der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens 6 Tage, somit bis zum 28. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), vor der Hauptversammlung zugehen. Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Vollmacht muss gemäß den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben erteilt und eingereicht werden.

Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir unter dem Stichwort „Hauptversammlung 2023“ an die

Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft
Königstraße 8
87435 Kempten
E-Mail: hauptversammlung@allgaeuer-brauhaus.de

zu richten.

Informationen zu Corona-Regeln

Ab 1. Juni 2023 werden wir auf unserer Internetseite

www.allgaeuer-brauhaus.de

im Bereich „News-Service/​Investor Relations“ jeweils aktuell darüber informieren, welche Vorsorgemaßnahmen im Hinblick auf Corona-Ansteckungsrisiken während unserer Hauptversammlung einzuhalten sein werden.

Informationen zum Datenschutz

Die Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und ggf. Bevollmächtigte (Teilnehmer) in Erfüllung aktienrechtlicher Vorschriften und zum Zweck ordnungsgemäßer Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung. Verarbeitet werden Name, Vorname, Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse), aktienbezogene (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien) sowie hauptversammlungsbezogene Daten (z.B. Nummer der Anmeldebestätigung).

Bei der Erfüllung vorgenannter Zwecke bedienen wir uns der Firma Computershare Deutschland GmbH & Co.KG, München und der Commerzbank AG, Frankfurt am Main,. Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis wird gemäß den Vorschriften des § 129 Abs. 4 AktG gewährt. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO. Ihre Daten speichern wir bis zum Ablauf der Verjährungsfristen etwaiger Ansprüche und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ggf. auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-21 DSGVO), ggf. auf Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 DSGVO) sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

Datenschutzrechtlicher Verantwortlicher:
Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft, Königstraße 8, 87435 Kempten
E-Mail: hautpversammlung@allgaeuer-brauhaus.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft, Königstraße 8, 87435 Kempten
E-Mail: allgaeuer-brauhaus@corporate-data-protection.com

Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter

www.allgaeuer-brauhaus.de

im Bereich „News-Service/​Investor Relations/​Hauptversammlung“ abrufbar.

 

Kempten, im Mai 2023

ALLGÄUER BRAUHAUS AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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