Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft
Kempten (Allgäu)
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 29.05.2020

Allgäuer Brauhaus Aktiengesellschaft

Kempten (Allgäu)

– Wertpapierkenn-Nummer 503550 –

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, den 18. November 2020, um 11:30 Uhr,

im „Zum Waldhäusle“, Helen 95 ½, 87448 Waltenhofen,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für die Gesellschaft mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.241.778,34
folgende Verwendung vor:
Einstellung in die Gewinnrücklage EUR 1.241.778,34
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

a)

Herr Dr. Lorenz wird sein Mandat mit dem Ende der Hauptversammlung am 18. November 2020 niederlegen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Guido Mockel, Sprecher der Geschäftsleitung der Radeberger Gruppe KG, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung über das Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Mockel gehört bereits folgenden, weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien an:

Mitglied des Beirates, Getränke Hoffmann GmbH, Blankenfelde-Mahlow

Mitglied des Beirates, Tucher Bräu Verwaltungsgesellschaft mbH, Nürnberg

b)

Turnusmäßig endet mit Beendigung der Hauptversammlung am 18. November 2020 die Amtszeit von Herrn Schütz.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Schütz, Mitglied der Geschäftsleitung der Radeberger Gruppe KG, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung über das Geschäftsjahr 2024 beschließt, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Schütz gehört bereits folgenden, weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien an:

Mitglied des Aufsichtsrates, Berliner Kindl Brauerei AG, Berlin

Mitglied des Aufsichtsrates, Binding-Brauerei AG, Frankfurt am Main

Mitglied des Beirates, Die Internationale Brau-Manufacturen GmbH, Frankfurt am Main

Mitglied des Beirates, DGL GmbH & Co. KG, Lingen

Mitglied des Beirates, F&B – Food and Beverage Services GmbH, Riedstadt

Mitglied des Beirates, Getränke Hoffmann GmbH, Blankenfelde-Mahlow

Mitglied des Beirates Getränke Preuss Münchhagen GmbH, Berlin

Mitglied des Beirates, Handelsgesellschaft Sparrenberg, Gesellschaft m.b.H., Bielefeld

Mitglied des Aufsichtsrates, Henninger-Bräu AG, Frankfurt am Main

Mitglied des Aufsichtsrates, Mainzer Aktien-Bierbrauerei Aktiengesellschaft, Mainz

Mitglied des Beirates, OEDIV Oetker Daten- und Informationsverarbeitung KG, Bielefeld

Mitglied des Aufsichtsrates, Stuttgarter Hofbräu AG, Stuttgart

Mitglied des Beirates, TREMONIS Gesellschaft m.b.H. Brauerei-Nebenerzeugnisse, Dortmund

Mitglied des Beirates Tucher Bräu Verwaltungsgesellschaft mbH, Nürnberg

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach §§ 96, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1, 4 Drittelbeteiligungsgesetz.

6.

Beschlussfassung über den Ausschluss des Anspruchs der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile sowie die entsprechende Satzungsänderung

a)

Ein Neudruck der auslaufenden Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine (Kupons bzw. Talons) und neuer Aktienurkunden soll aufgrund der damit verbundenen hohen Kosten nicht erfolgen. Die Aktionäre sollen zukünftig an einem noch zu bildenden Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft bei der Clearstream Banking AG entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt werden. Dies macht den Ausschluss des Verbriefungsrechts in der Satzung erforderlich. Die Gesellschaft beabsichtigt, die bisherigen Aktienurkunden für kraftlos zu erklären und die mitgliedschaftlichen Rechte der Aktionäre künftig ausschließlich durch eine Globalurkunde zu verbriefen.

b)

Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wurde mit Inkrafttreten der entsprechenden Regelung am 1. Mai 1998 die Möglichkeit eröffnet, das Verbriefungsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor:

aa)

Verbriefungsausschluss

Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils soll ausgeschlossen werden, soweit dies gesetzlich zulässig und nicht eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse erforderlich ist, an der die Aktie zum Handel zugelassen ist. Die Form und den Inhalt von Aktienurkunden, etwaigen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen soll der Vorstand festsetzen. Das Gleiche soll für andere von der Gesellschaft ausgegebene Wertpapiere gelten. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bisherigen Aktienurkunden für kraftlos zu erklären.

bb)

Satzungsänderung

§ 5 der Satzung wird um einen neuen Absatz 4 ergänzt:

„Die Gesellschaft kann anstelle von Einzelurkunden auch Urkunden über mehrere Aktien (Sammelaktien) ausgeben. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile und Gewinnanteilsscheine ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig und nicht eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse erforderlich ist, an der die Aktie zum Handel zugelassen ist. Die Form und den Inhalt von Aktienurkunden, etwaigen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen setzt der Vorstand fest. Das Gleiche gilt für andere von der Gesellschaft ausgegebene Wertpapiere.“

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am Freitag, 13. November 2020, bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Commerzbank Aktiengesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am Samstag, 14. November 2020, bei der Gesellschaft einzureichen.

Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle wird auch dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden.

Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir unter dem Stichwort „Hauptversammlung 2020“ an die

Allgäuer Brauhaus AG
Königstraße 8
87435 Kempten/Allgäu

zu richten. Das ist auch die Adresse, an die Anträge von Aktionären i.S.d. § 126 Abs. 1 Aktiengesetz (Gegenanträge) übersandt werden können; anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht berücksichtigt werden. Zugänglich zu machende Gegenanträge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden unter der Internetseite

www.allgaeuer-brauhaus.de

bei „Unternehmen/Investor Relations“ veröffentlicht.

Informationen zum Datenschutz

Die Allgäuer Brauhaus AG verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Aktionäre zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere zum Zweck der Einladung zur und Durchführung der Hauptversammlung. Ggf. setzt sie bei der Verarbeitung Dienstleister ein, die die Daten jedoch ausschließlich zu den genannten Zwecken und nach Weisung verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO.

Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ggf. auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-21 DSGVO), ggf. auf Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 DSGVO) sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

Die Daten speichern wir bis zum Ablauf der Verjährungsfristen etwaiger Ansprüche und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

Wenn Sie sich zur Teilnahme an unserer Hauptversammlung anmelden, können andere Aktionäre bei der Hauptversammlung vor Ort gemäß § 129 AktG ggf. die im Anmeldeverzeichnis zu Ihrer Person erfassten Daten einsehen.

Unser Datenschutzbeauftragter ist erreichbar unter: Datenschutzbeauftragter, Allgäuer Brauhaus AG, Königstraße 8, 87435 Kempten bzw. unter:

datenschutzbeauftragter@allgaeuer-brauhaus.de

Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter

www.allgaeuer-brauhaus.de

erhältlich.

Informationen zum Versammlungsort „Zum Waldhäusle“ in 87448 Waltenhofen

Die Hauptversammlung der Allgäuer Brauhaus AG findet üblicherweise im „Kornhaus“ in Kempten statt. Das Kornhaus wird noch immer umgebaut, sodass dort keine Veranstaltungen stattfinden können. Daher wird die Hauptversammlung in diesem Jahr wieder im Saal der Gaststätte „Zum Waldhäusle“, Helen 95 ½, stattfinden.

Waltenhofen erreichen Sie vom Kornhaus aus mit der folgenden Wegbeschreibung:

Beim Kornhaus an der Ampel in die Salzstraße Richtung Süden einbiegen (500 m) – weiter auf Mozartstraße/B19 (110 m) – leicht rechts abbiegen auf Immenstädter Str./B19 (1,5 km) – rechts abbiegen auf Bahnhofstraße/B19 (Schilder nach Lindau/B12/A980) (weiter auf B19 – 3,3 km) – links abbiegen (Schilder nach Waltenhofen – 450 m) – weiter auf Immenstädter Str. (1,1 km) – vor Ortsschild Ende Waltenhofen (stehend linke Seite) nach rechts abbiegen auf Rohrer Str. (750 m) (Wegweiser Helen) – weiter auf Wuhr (3,6 km) – Ziel befindet sich auf der rechten Seite.

Neben der Gaststätte „Zum Waldhäusle“ stehen kostenlose Parkplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Zudem wird für den Transfer nach Waltenhofen ein kostenloser Busservice mit folgenden Abfahrtzeiten zur Verfügung stehen:

ab Kempten/Bahnhofsvorplatz: 10.00 Uhr und 10.45 Uhr
ab Waltenhofen: voraussichtlich 14:30 Uhr und 15:30 Uhr

Die Busse werden mit dem Hinweis „Hauptversammlung ABK“ gekennzeichnet sein.

 

Kempten, den 28. April 2020

ALLGÄUER BRAUHAUS AG

Der Vorstand

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