Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft Pforzheim |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 07.05.2019 |
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AktiengesellschaftPforzheimISIN DE0005038509 // WKN 503850Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 25. Juni 2019, 10.00 Uhr, im CongressCentrum Pforzheim, Mittlerer Saal, Waisenhausplatz 1-3, 75172 Pforzheim, ein. Tagesordnung
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte Bescheinigung, bezogen auf den Beginn des 04. Juni 2019 (0:00 Uhr MESZ). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgenden Adresse (Anmeldestelle) bis spätestens zum Ablauf des 18. Juni 2019 (24:00 Uhr MESZ) zugehen:
Nach ordnungsgemäßem Eingang des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle Sorge zu tragen. Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG Gleichgestellter bevollmächtigt wird, ist eine Vollmacht nach § 14 Absatz 3 der Satzung schriftlich zu erteilen. Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Dem Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Die Beauftragung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich. Zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft sind ebenfalls die fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bedürfen der Schriftform. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter das entsprechende Formular zu verwenden, welches auf der Eintrittskarte abgedruckt ist. Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt werden, müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis spätestens 24. Juni 2019 (18:00 Uhr MESZ) zugehen: Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG, c/o HV-Management GmbH, Pirnaer Straße 8, 68309 Mannheim. Darüber hinaus können Aktionäre, Aktionärsvertreter bzw. deren Bevollmächtigte, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, den Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen.
Pforzheim, im Mai 2019 Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG Der Vorstand |