Allianz Pensionsfonds AG – Wiederholung der Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG aus dem Januar 2005

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Allianz Pensionsfonds Aktiengesellschaft
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Wiederholung der Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG aus dem Januar 2005 13.11.2019

Allianz Pensionsfonds AG

Stuttgart

Wiederholung der Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG aus dem Januar 2005

Die Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, hat uns im Januar 2005 gemäß § 20 Abs. 4 AktG informiert, dass sie eine 100%-ige Beteiligung an der Gesellschaft hält. Der Allianz SE, München, und der Allianz Deutschland AG, München, ist diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen.

Diese Mitteilungspflicht ist bereits im Januar 2005 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger erfüllt worden. Zum Zwecke der Aufnahme dieser Mitteilung in das seit 2007 bestehende Unternehmensregister erfolgt allerdings die erneute Vornahme dieser Mitteilung unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhältnisse.

 

Stuttgart, im November 2019

Allianz Pensionsfonds AG

Der Vorstand

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