Allianz Pensionskasse AG – Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG 21.11.2019

Allianz Pensionskasse AG

Stuttgart

Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG

Die Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, hat uns im Jahr 2001 gemäß § 20 Abs. 4 AktG informiert, dass sie eine 100%-ige Beteiligung an der Gesellschaft hält. Der Allianz SE, München, und der Allianz Deutschland AG, München, ist diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen.

Zum Zwecke der Aufnahme dieser Mitteilung in das seit 2007 bestehende Unternehmensregister erfolgt allerdings die erneute Vornahme dieser Mitteilung unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhältnisse.

 

Stuttgart, im November 2019

Allianz Pensionskasse AG

Der Vorstand

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