Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft Stuttgart |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG | 21.11.2019 |
Allianz Pensionskasse AGStuttgartBekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktGDie Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, hat uns im Jahr 2001 gemäß § 20 Abs. 4 AktG informiert, dass sie eine 100%-ige Beteiligung an der Gesellschaft hält. Der Allianz SE, München, und der Allianz Deutschland AG, München, ist diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen. Zum Zwecke der Aufnahme dieser Mitteilung in das seit 2007 bestehende Unternehmensregister erfolgt allerdings die erneute Vornahme dieser Mitteilung unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhältnisse.
Stuttgart, im November 2019 Allianz Pensionskasse AG Der Vorstand |
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