Allianz Versicherung-Aktiengesellschaft – Wiederholung der Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG aus dem Januar 2006

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Wiederholung der Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG aus dem Januar 2006 18.11.2019

Allianz Versicherung-Aktiengesellschaft

München

Wiederholung der Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG aus dem Januar 2006

Die Allianz Deutschland AG, München, hat uns im Dezember 2005 gemäß § 20 Abs. 4 AktG informiert, dass sie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft hält. Der Allianz SE (damals: Allianz AG), München, ist diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen.

Diese Mitteilung hat die Gesellschaft bereits im Januar 2006 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 20 Abs. 6 AktG bekanntgemacht. Zum Zwecke der Aufnahme dieser Mitteilung in das seit 2007 bestehende Unternehmensregister wird diese Bekanntmachung hiermit nochmals veröffentlicht.

 

München, im November 2019

Allianz Versicherung-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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