ALNO Aktiengesellschaft – Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

ALNO Aktiengesellschaft
Pfullendorf
WKN 778 840 und WKN A14KCA
ISIN DE0007788408 und ISIN DE000A14KCA1
Bekanntmachung nach § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts sowie zur Einziehung der eigenen Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2015 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 6 bis zum 1. Juni 2020 ermächtigt, Aktien der Gesellschaft zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 22. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 6 der Tagesordnung im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.

Der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ist ermächtigt, die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 22. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 6 der Tagesordnung unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verwenden. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung erfolgt im Wege der Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass die Einziehung derart erfolgt, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich gemäß § 8 Absatz 3 AktG der rechnerische Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 22. April 2015 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 angegeben.

Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2015 hat den Vorstand bis zum 1. Juni 2020 ermächtigt, einmal oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 90.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Options- bzw. Wandlungspflicht) auf insgesamt bis zu 23.787.993 Stamm-Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 23.787.993,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen sowie nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 22. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 8 der Tagesordnung zu gewähren.

Dazu wurde in § 5 Absätze 3.1 und 3.2 der Satzung das bestehende Bedingte Kapital 2013 dahingehend geändert, dass das Grundkapital der Gesellschaft nun um bis zu EUR 30.787.993,00 durch Ausgabe von bis zu 30.787.993 Stamm-Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013) ist.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, d. h. die Schuldverschreibungen sind grundsätzlich den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen i. S. v. § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Werden Schuldverschreibungen von Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben, stellt die Gesellschaft die entsprechende Gewährung des Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft sicher.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 22. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 8 der Tagesordnung auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 22. April 2015 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 angegeben.

Die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen ist mit der Beschlussfassung am 2. Juni 2015 wirksam geworden. Die Änderung des Bedingten Kapital 2013 bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister.

Pfullendorf, im Juni 2015

ALNO Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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