Wahl des Aufsichtsrates
Der gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich
gemäß § 96 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung
gewählt, die über ihre Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juni 2022 endet die Amtszeit der
Mitglieder des Aufsichtsrats. Für die nächste Amtszeit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung
schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, als neue Aufsichtsratsmitglieder
zu wählen:
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Frau Anke Samuelson, Berlin, Geschäftsführerin Samuelson GmbH
Herr Dr. Volker Hentschel, München, Vorstand der DB Netz AG
Herr Dirk Nedderhoff, Bad Essen, Geschäftsführer NECUMER GmbH
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