alstria office REIT-AG – Genehmigtes Kapital 2015

alstria office REIT-AG
Hamburg
ISIN: DE000A0LD2U1
Wertpapierkennnummer: A0LD2U

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG
1.

Genehmigtes Kapital 2015

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 6. Mai 2015 hat unter den Punkten 8.1, 8.2 und 8.3 der Tagesordnung, wie am 23. März 2015 im Bundesanzeiger bekanntgemacht, ein Genehmigtes Kapital 2015 geschaffen und den Vorstand mit Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts für das Genehmigte Kapital 2015 ausgestattet.
a)

Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015 mit Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 6. Mai 2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 5. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 39.509.243,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wurde ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für etwaige Spitzenbeträge auszuschließen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
b)

Bezugsrechtsausschluss für bis zu 5% des Grundkapitals

Ferner hat die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 6. Mai 2015 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre betreffend das Genehmigte Kapital 2015 auszuschließen bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nicht wesentlich unterschreitet, sowie bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen. Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien darf fünf vom Hundert des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung übersteigen.
c)

Bezugsrechtsausschluss für weitere bis zu 5% des Grundkapitals

Des Weiteren hat die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 6. Mai 2015 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre betreffend das Genehmigte Kapital 2015 auszuschließen bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nicht wesentlich unterschreitet, sowie bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen. Die Aktien sollen im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage dem Erwerb von Immobilien oder Immobilienportfolien dienen. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sollen die Bareinlagen der Finanzierung von Immobilien oder Immobilienportfolien dienen. Zum Nachweis sind entsprechende Beschlüsse des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzulegen, die die Absicht der Gesellschaft zum Erwerb bzw. der Finanzierung der Immobilien oder Immobilienportfolien festhalten. Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien darf fünf vom Hundert des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung übersteigen.
2.

Bedingtes Kapital III 2015

Ferner hat die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 6. Mai 2015 beschlossen, das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 500.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien um bis zu EUR 500.000,00 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital III 2015). § 5 der Satzung ist entsprechend um einen neuen Absatz 6 ergänzt. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelgenussscheinen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Mai 2015 von der Gesellschaft bis zum 5. Mai 2020 begeben werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, die am 23. März 2015 im Bundesanzeiger zu den Punkten 8.1, 8.2, 8.3 und 9 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der alstria office REIT-AG am 6. Mai 2015 bekanntgemacht worden sind.

Hamburg, im Juni 2015

alstria office REIT-AG

Der Vorstand

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