alstria office REIT-AG: Genehmigtes Kapital / Genehmigtes Kapital II 2020

alstria office REIT-AG

Hamburg

ISIN: DE000A0LD2U1
Wertpapierkennnummer: A0LD2U

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

I. Genehmigtes Kapital

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 29. September 2020 hat unter den Punkten 8.1, 8.2 und 8.3, 9 und 10 der Tagesordnung, wie am 17. August 2020 im Bundesanzeiger bekanntgemacht, folgende genehmigte Kapitalia geschaffen und den Vorstand mit Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts ausgestattet:

1.

Genehmigtes Kapital I 2020

a)

Schaffung eines Genehmigten Kapitals I 2020 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge und Gläubiger von Schuldverschreibungen

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 29. September 2020 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 8.1 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. September 2025 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 35.198.684,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I 2020).

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre für etwaige Spitzenbeträge auszuschließen und soweit es erforderlich ist, um den Gläubigern der von der Gesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungs- oder Optionspflicht ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

b)

Bezugsrechtsausschluss in Höhe von bis zu 5 % des Grundkapitals

Ferner hat die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 29. September 2020 den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 8.2 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre betreffend das Genehmigte Kapital I 2020 auszuschließen bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nicht wesentlich unterschreitet, sowie bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen. Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien darf fünf vom Hundert des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung übersteigen.

Auf diese Begrenzung werden solche Aktien angerechnet (soweit nicht bereits eine Anrechnung aufgrund der Ermächtigung unter Tagesordnungspunkt 8.3 erfolgt ist),

die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden;

die während der Laufzeit dieser Ermächtigung zur Bedienung von Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungs- oder Optionspflicht ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden;

die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II 2020 und des Genehmigten Kapitals III 2020 ausgegeben wurden.

Solche Aktien, die im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms an Arbeitnehmer der Gesellschaft (bzw. mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen) ausgegeben werden, bleiben hiervon unberücksichtigt.

c)

Bezugsrechtsausschluss in Höhe von bis zu 5 % des Grundkapitals

Des Weiteren hat die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 29. September 2020 den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 8.3 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre betreffend das Genehmigte Kapital I 2020 auszuschließen bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nicht wesentlich unterschreitet, sowie bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen. Die Aktien sollen im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage dem Erwerb von Immobilien oder Immobilienportfolien dienen. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sollen die Bareinlagen der Finanzierung von Immobilien, von Immobilienportfolien oder von Anteilen an Gesellschaften, die im Wesentlichen Immobilien besitzen (der Anteil der Immobilien und Barmittel in der letzten Bilanz beträgt mindestens 75 %), oder der Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen dienen. Zum Nachweis sind entsprechende Beschlüsse des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzulegen, die die Absicht der Gesellschaft zum Erwerb bzw. der Finanzierung der Immobilien, Immobilienportfolien oder der Anteile an Gesellschaften, die im Wesentlichen Immobilien besitzen, bzw. die Absicht zur Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten festhalten. Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien darf fünf vom Hundert des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung übersteigen.

Auf diese Begrenzung werden solche Aktien angerechnet (soweit nicht bereits eine Anrechnung aufgrund der Ermächtigung unter Tagesordnungspunkt 8.2 erfolgt ist),

die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden;

die während der Laufzeit dieser Ermächtigung zur Bedienung von Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungs- oder Optionspflicht ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden;

die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II 2020 und des Genehmigten Kapitals III 2020 ausgegeben wurden.

Solche Aktien, die im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms an Arbeitnehmer der Gesellschaft (bzw. mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen) ausgegeben werden, bleiben hiervon unberücksichtigt.

2.

Genehmigtes Kapital II 2020

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 29. September 2020 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 9 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1. Juli 2021 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 260.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II 2020).

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die Aktien werden an die Mitglieder des Vorstands ausgegeben gegen Einlage des Zahlungsanspruchs des jeweiligen Vorstandsmitglieds aus dem LTI 2016/2020.

3.

Genehmigtes Kapital III 2020

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 29. September 2020 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 10 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1. Juli 2021 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 60.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III 2020).

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die Aktien werden an die Mitglieder des Aufsichtsrats ausgegeben gegen Einlage des Zahlungsanspruchs des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds auf Vergütung für das Geschäftsjahr 2020.

II. Bedingtes Kapital

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 29. September 2020 hat unter den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, wie am 17. August 2020 im Bundesanzeiger bekanntgemacht, folgende bedingte Kapitalia geschaffen und den Vorstand mit Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts ausgestattet:

1.

Bedingtes Kapital I 2020

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 29. September 2020 hat unter Tagesordnungspunkt 11 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 16.750.000,00 durch Ausgabe von bis zu 16.750.000 neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) jeweils mit Optionsrechten, Wandlungsrechten, Optionspflichten und/oder Wandlungspflichten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 29. September 2020 unter Tagesordnungspunkt 11 beschlossenen Ermächtigung bis zum 28. September 2025 (einschließlich) von der alstria office REIT-AG ausgegeben werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

2.

Bedingtes Kapital III 2020

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 29. September 2020 hat unter Tagesordnungspunkt 12 beschlossen, das Grundkapital wird durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien um bis zu EUR 1.000.000,00 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital III 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelgenussscheinen, die gemäß der von der Hauptversammlung vom 29. September 2020 unter Tagesordnungspunkt 12 beschlossenen Ermächtigung bis zum 28. September 2025 (einschließlich) von der Gesellschaft begeben werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, die am 17. August 2020 im Bundesanzeiger zu den Punkten 8.1 bis 12 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der alstria office REIT-AG am 29. September 2020 bekanntgemacht worden sind.

Die entsprechenden Ermächtigungen wurden mit Eintragung im Handelsregister der alstria office REIT-AG am 9. November 2020 wirksam.

 

Hamburg, im November 2020

alstria office REIT-AG

Der Vorstand

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