alstria office REIT-AG, Hamburg – Dividendenbekanntmachung (ISIN DE000A0LD2U1 / WKN A0LD2U – Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie)

alstria office REIT-AG

Hamburg

ISIN DE000A0LD2U1 /​ WKN A0LD2U

Dividendenbekanntmachung

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 10. Juni 2022 beschlossen, den im Geschäftsjahr 2021 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.060.000.000,00 wie folgt zu verwenden:

in EUR
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie 7.121.319,88
Einstellung in Gewinnrücklagen 0,00
Gewinnvortrag 1.052.878.680,12
Bilanzgewinn 1.060.000.000,00

Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 15. Juni 2022 fällig. Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.

Der Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer kann bei inländischen Aktionären entfallen, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche kann ganz oder teilweise für Aktionäre gelten, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat im Wege der Erstattung ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt auf fristgerechten Antrag gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern bei Vorliegen der Voraussetzungen.

Die obigen Erläuterungen und Angaben sind nicht abschließend, da sie auf eine Vielzahl möglicher Einzelsachverhalte nicht eingehen. Bei Bedarf sollten Aktionäre steuerlichen Rat einholen, um die jeweiligen individuellen Verhältnisse berücksichtigen zu können.

 

Hamburg, den 10. Juni 2022

alstria office REIT-AG

Der Vorstand

 

TAGS:
Comments are closed.