alstria office REIT-AG: Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

alstria office REIT-AG

Hamburg

Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

Wir geben bekannt, dass die alstria Ludwig-Erhard-Straße GP GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 111 789, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der alstria office REIT-AG, auf die alstria office REIT-AG verschmolzen wird.

In den Geschäftsräumen der alstria office REIT-AG, Steinstraße 7, 20095 Hamburg können während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:

1.

der Verschmelzungsvertrag zwischen der alstria office REIT-AG und der alstria Ludwig-Erhard-Straße GP GmbH und

2.

die gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 UmwG auszulegenden Jahresabschlüsse und Lageberichte der alstria office REIT-AG und der alstria Ludwig-Erhard-Straße GP GmbH.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift der unter 1. und 2. genannten Unterlagen erteilt. Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der alstria office REIT-AG erreichen, haben gemäß § 62 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 UmwG das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen hat bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der alstria office REIT-AG einzugehen.

Hamburg, im September 2021

alstria office REIT-AG

Der Vorstand

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