Altech Advanced Materials AG, Frankfurt am Main – Bekanntmachung über die beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG

Altech Advanced Materials AG

Frankfurt am Main

BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE BESCHLOSSENE HERABSETZUNG DES GRUNDKAPITALS DER GESELLSCHAFT NACH DEN VORSCHRIFTEN ÜBER DIE VEREINFACHTE KAPITALHERABSETZUNG NACH §§ 229 FF. AKTG

WKN: A2LQUJ /​ ISIN: DE000A2LQUJ6 nach Zusammenlegung: WKN: A31C3Y /​ ISIN: DE000A31C3Y4

Die Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) hat am 23. August 2022 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 2:1 auf dann EUR 2.825.000,00 (die „Kapitalherabsetzung“) von zuvor EUR 5.650.000,00 beschlossen (der „Hauptversammlungsbeschluss“). Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung von sonstigen Verlusten.

Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 118874 am 28. September 2022 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zwei (2) auf den Namen lautende Stückaktien zu einer (1) auf den Namen lautenden Stückaktie („konvertierte Stückaktie“) zusammengelegt werden. Gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss können etwaige Aktienspitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 2 zu 1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten verwertet werden.

Die konvertierten auf den Namen lautenden Stückaktien der Altech Advanced Materials AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an auf den Namen lautenden konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum 10. November 2022

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Altech Advanced Materials AG im Verhältnis 2:1. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 9. November 2022.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Altech Advanced Materials AG nach dem Stand vom 11. November 2022 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung zum Ablauf des 9. November 2022 ab. An die Stelle von je zwei (2) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A2LQUJ6) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (DE000A31C3Y4).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 2 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte DE000A3E5DX2) eingebucht. Die Depotbanken werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet; ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen.

Ein durch zwei teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor dem 10. November 2022 vermeidet somit die Entstehung von Teilrechten und deren Regulierung.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Die Aufnahme der Preisfeststellung der auf den Namen lautenden konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A31C3Y4) im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr an den weiteren Börsenplätzen ist für den 10. November 2022 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Stückaktien börsenmäßig lieferbar.

 

Heidelberg, im Oktober 2022

Altech Advanced Materials AG

Der Vorstand

 

Über Altech Advanced Materials AG

Die Altech Advanced Materials AG (ISIN: DE000A2LQUJ6) mit Sitz in Heidelberg ist eine an der Frankfurter Wertpapierbörse im Regulierten Markt notierte Holdinggesellschaft. Ziel des Unternehmens ist es, am Markt für Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität durch innovatives und leistungsstarkes Anodenmaterial auf Basis von hochreinem Aluminiumoxid (HPA) zu partizipieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Festkörperbatterien für den stationären Batterieeinsatz.

Weitere Informationen unter: www.altechadvancedmaterials.com

Altech Advanced Materials AG
Vorstand: Iggy Tan, Uwe Ahrens, Hansjörg Plaggemars
Ziegelhäuser Landstraße 3
69120 Heidelberg
info@altechadvancedmaterials.com
Tel: + 49 6221 649 2482
Pressekontakt
Ralf Droz /​ Doron Kaufmann, edicto GmbH
Tel: +49 (0) 69 905505-54
E-Mail: AltechAdvancedMaterials@edicto.de

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