Altech Advanced Materials AG, Frankfurt am Main – Bezugsangebot an die Aktionäre der Altech Advanced Materials AG zum Bezug der Nullkupon-Wandelanleihe 2023/2027 mit abgetrenntem Optionsschein 2023/2027

Die in diesem Bezugsangebot enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung, noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan bestimmt.

Dieses Angebot erfolgt ausschließlich in Deutschland und richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Altech Advanced Materials AG

Altech Advanced Materials AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A31C3Y4
ISIN: DE000A31C3Z1

Bezugsangebot an die Aktionäre
der Altech Advanced Materials AG, Frankfurt am Main,
zum Bezug der Nullkupon-Wandelanleihe 2023/​2027 mit abgetrenntem Optionsschein 2023/​2027

ISIN: DE000A30V6D9 (Wandelanleihe)
ISIN: DE000A30V6E7 (Optionsschein)

Die Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG („Gesellschaft“ oder „Emittentin“) vom 23. August 2022 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. August 2027 einmalig oder mehrmals Options- und/​oder Wandelanleihen bzw. Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 7.006.250,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Options- und/​oder Wandlungsrechte auf bis zu 7.006.250 auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 7.006.250,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachstehend die „Anleihebedingungen“) zu gewähren. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch vorsehen, dass die Schuldverschreibungen nach Wahl der Gesellschaft statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital auch in neue Aktien aus genehmigtem Kapital oder in bereits existierende Aktien der Gesellschaft gewandelt werden können bzw. ein Optionsrecht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Art der Verzinsung, Ausgabepreis, Ausgabezeiträume sowie Kündigung, Laufzeit und Stückelung sowie Options- bzw. Wandlungsbedingungen und Anpassungen des Bezugspreises zu bestimmen.

Der Vorstand der Emittentin hat am 6. Februar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und unverzinsliche (Nullkupon) Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.531.250,00, eingeteilt in bis zu 3.531.250 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 1,00 je Teilschuldverschreibung (nachstehend die „Wandelanleihe“ oder „Schuldverschreibungen“) auszugeben, bei der jeder Bezieher der Wandelanleihe für je EUR 1,00 Nennbetrag zusätzlich ein von der Wandelanleihe abgetrenntes Optionsrecht ohne Nennbetrag (nachstehend der „Optionsschein“) erhält, das zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft zum Ausgabebetrag bzw. Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie (nachstehend der „Optionspreis“), oder nach Wahl des Vorstands der Emittentin, zu einem Barausgleich berechtigt. Der Vorstand wird nach Empfang einer Optionsausübungserklärung durch den Optionsscheininhaber und Zahlung des Optionspreises von dem vorgenannten Wahlrecht zum Barausgleich insbesondere Gebrauch machen, sofern und soweit er nicht zu einer Lieferung von Aktien auf Basis eines Hauptversammlungsbeschlusses ermächtigt ist. Das betrifft derzeit Optionsscheine, die zum Bezug von 56.250 Aktien berechtigen. Sofern der Vorstand nur teilweise zu einer Lieferung von Aktien berechtigt ist, wählt er diejenigen Optionsscheine nach freiem Ermessen aus, für die ein Barausgleich geleistet wird. Das vorgenannte Wahlrecht des Vorstandes der Emittentin zum Barausgleich besteht jederzeit während der Laufzeit der Optionsscheine. Die nach Ausübung des Wandlungsrechts und des Optionsrechts ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil; sie nehmen statt dessen bereits von Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres am Gewinn der Gesellschaft teil, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Die Wandelanleihe wird den Aktionären der Gesellschaft zur Zeichnung zu einem Ausgabebetrag von 100 % des jeweiligen Nennbetrags je Schuldverschreibung, entsprechend einem Betrag von EUR 1,00 je Schuldverschreibung angeboten. Der Bezugspreis je Schuldverschreibung (der „Bezugspreis“) entspricht dem Ausgabebetrag je Schuldverschreibung.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht (§§ 221 Abs. 4, 186 AktG) gewährt. Die Schuldverschreibungen werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 2 zu 1 (d. h. 2 Aktien berechtigen zum Bezug von 1 Schuldverschreibung inklusive 1 von der Wandelanleihe abgetrennten Optionsschein ohne Nennbetrag) zu einem Ausgabebetrag von 100 % des Nennbetrages von EUR 1,00 je Schuldverschreibung zum Bezug angeboten.

Bezugsangebot

Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende Bezugsangebot bekannt:

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen mit einem jeweiligen Nennbetrag von EUR 1,00 einschließlich jeweils eines von der Wandelanleihe abgetrennten Optionsscheins ohne Nennbetrag zur Vermeidung eines Ausschlusses von der Ausübung des Bezugsrechts in der Zeit

vom 14. Februar 2023 bis zum 28. Februar 2023 jeweils einschließlich

in nachfolgend beschriebener Form auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.

Für 2 bestehende Aktien kann entsprechend dem Bezugsverhältnis von 2 zu 1 eine Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1,00 zum Bezugspreis von 100 % des Nennbetrages, somit EUR 1,00 je Schuldverschreibung, bezogen werden. Jeder Schuldverschreibung (ISIN: DE000A30V6D9) ist ein von der Wandelanleihe abgetrennter Optionsschein ohne Nennbetrag (ISIN: DE000A30V6E7) beigefügt. Jeder Optionsschein berechtigt nach Ausübung des Optionsrechts gegen Zahlung des Optionspreises in Höhe von EUR 1,00 zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft oder nach Wahl des Vorstandes der Emittentin und/​oder den Bestimmungen der Optionsscheinbedingungen zur Auszahlung eines Barausgleichs. Der Optionsschein ist von der Wandelanleihe abgetrennt und kann nach Ausgabe unabhängig von der Wandelanleihe erworben, veräußert oder ausgeübt werden. Alternativ zu der Lieferung von neuen Aktien bei der Ausübung von Optionsrechten kann die Emittentin nach freiem Ermessen auch einen Barausgleich leisten. Der Vorstand wird von dem vorgenannten Wahlrecht zum Barausgleich insbesondere Gebrauch machen, sofern und soweit er nicht zu einer Lieferung von Aktien auf Basis eines Hauptversammlungsbeschlusses ermächtigt ist. Das betrifft derzeit Optionsscheine, die zum Bezug von 56.250 Aktien berechtigen. Sofern der Vorstand nur teilweise zu einer Lieferung von Aktien berechtigt ist, wählt er diejenigen Optionsscheine nach freiem Ermessen aus, für die ein Barausgleich geleistet wird. Das vorgenannte Wahlrecht des Vorstands der Emittentin zum Barausgleich besteht jederzeit während der Laufzeit der Optionsscheine.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre,

das auf der Internetseite der Gesellschaft unter

– https:/​/​www.altechadvancedmaterials.com/​investoren/​bezugsangebot-prospekt/​

zum Download bereitstehende oder per Faxanforderung unter der Nr. +49 (0) 6221 649 24 – 72 bei der Gesellschaft erhältliche Formular des Zeichnungsscheins vollständig auszufüllen, rechtswirksam zu unterzeichnen und bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) im Original an die Altech Advanced Materials AG, Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg, zu übersenden.

Die Aktionäre werden darüber hinaus gebeten, eine eingescannte Kopie ihres Zeichnungsscheins an die E-Mail-Adresse

– info@altechadvancedmaterials.com

und/​oder per Fax an die Nr. +49 (0) 6221 649 24 – 72 zu schicken; dies ersetzt NICHT die erforderliche Zusendung des in schriftlicher Form zu unterzeichnenden Zeichnungsscheins an die Gesellschaft im Original.

und

den eingeforderten Bezugspreis von 100 % des Nennbetrages, entsprechend EUR 1,00 je Schuldverschreibung bis spätestens zum dritten Bankarbeitstag (Datum des Zahlungseingangs) nach Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der Heidelberger Volksbank zu überweisen:

Kontoinhaber: Altech Advanced Materials AG
Verwendungszweck: Wandelanleihe Altech, [Anzahl] Schuldverschreibungen von [Name des Zeichners]
SWIFT/​BIC: GENODE61HD1
IBAN: DE03 6729 0000 0149 6473 76

Als Bezugsrechtsnachweis für die in Girosammelverwahrung befindlichen, börsennotierten Aktien mit der ISIN DE000A31C3Y4, der dem Zeichnungsschein als Anlage beizulegen ist, gilt ein in deutscher oder englischer Sprache verfasster Depotauszug der den Aktienbestand am Abend vor dem Beginn der Bezugsfrist (13. Februar 2023) abbildet oder eine in deutscher oder englischer Sprache verfasste Bestätigung der Depotbank für den betreffenden Aktionär über die Verwahrung der betreffenden Anzahl von Aktien der Altech Advanced Materials AG am Abend vor dem Beginn der Bezugsfrist.

Sofern sich Bezugsrechte der Aktionäre aus den teileingezahlten Aktien mit der ISIN DE000A31C3Z1 („Teileingezahlte Aktien“) der am 21. Dezember 2022 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragenen Kapitalerhöhung ergeben und das auf die Teileingezahlten Aktien entfallende Bezugsrecht ausgeübt wird, ergibt sich der Nachweis der Aktionärsstellung aus dem von der Gesellschaft für die Teileingezahlten Aktien geführten Aktienregister.

Die Bezugsrechte sind übertragbar. Erwirbt ein Dritter oder ein Aktionär der Gesellschaft (weitere) Bezugsrechte von einem (anderen) Aktionär der Gesellschaft, so hat der Erwerber von Bezugsrechten den Bezugsrechtsnachweis für die erworbenen Bezugsrechte derart zu erbringen, dass neben dem Zeichnungsschein der entsprechende Kauf- und Abtretungsvertrag über die betreffenden Bezugsrechte bei der Gesellschaft einzureichen ist. Aus dem der Gesellschaft eingereichten Kauf- und Abtretungsvertrag über die Bezugsrechte muss sich ergeben, ob und falls ja, in welcher Anzahl auf die Teileingezahlten Aktien entfallende Bezugsrechte veräußert wurden.

Sofern die veräußerten Bezugsrechte nicht ausschließlich auf Teileingezahlte Aktien entfallen, ist dem Kauf- und Abtretungsvertrag über Bezugsrechte wiederum ein in deutscher oder englischer Sprache verfasster Depotauszug der den Aktienbestand am Abend vor dem Beginn der Bezugsfrist (13. Februar 2023) abbildet oder eine in deutscher oder englischer Sprache verfasste Bestätigung der Depotbank für den betreffenden Aktionär über die Verwahrung der betreffenden Anzahl von Aktien der Altech Advanced Materials AG am Abend vor dem Beginn der Bezugsfrist als Nachweis beizufügen, aus dem hervorgeht, dass der Veräußerer der betreffenden Bezugsrechte am Tag vor dem Beginn der Bezugsfrist Inhaber der Aktien der Gesellschaft war bzw. ist, aus denen die an den Erwerber veräußerten Bezugsrechte resultieren.

Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen, ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Es kann jeweils nur eine Schuldverschreibung im Nennwert von je EUR 1,00 zum Bezugspreis von 100 % je Schuldverschreibung (entsprechend EUR 1,00) jeweils zuzüglich eines nennbetragslosen von der Wandelanleihe abgetrennten Optionsscheins oder ein Vielfaches davon bezogen werden.

Ein börslicher Bezugsrechtshandel findet nicht statt.

Mehrbezug

Aktionäre bzw. Inhaber von Bezugsrechten können über die Ausübung ihres Bezugsrechts hinaus im Rahmen eines Mehrbezugs in dem Zeichnungsschein ihre Bereitschaft erklären, eine von ihnen zu nennende Höchstzahl von weiteren Schuldverschreibungen zu beziehen. Ein Mehrbezug kann nur berücksichtigt werden, wenn spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist die Bezugserklärung im Zeichnungsschein mit ausgewiesenem Mehrbezug bei der Gesellschaft eingegangen ist und auch der auf den Mehrbezug entfallende Bezugspreis bis zum dritten Bankarbeitstag (Datum des Zahlungseingangs) nach Ablauf der Bezugsfrist auf dem Konto der Gesellschaft eingegangen ist.

Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich ist, allen Aktionären bzw. Inhabern von Bezugsrechten sämtliche von ihnen im Rahmen des Mehrbezugs gewünschten zusätzlichen Schuldverschreibungen zuzuteilen, werden die im Rahmen des Mehrbezugs gezeichneten Schuldverschreibungen proportional im Verhältnis der von Mehrbezug anmeldenden Bezugsberechtigten ausgeübten Bezugsrechte zueinander aufgeteilt.

Kein Börsenhandel der Wandelschuldverschreibungen und der Optionsrechte

Die Gesellschaft beabsichtigt aktuell weder die Zulassung der Schuldverschreibungen und/​oder der Optionsrechte zum Handel an einem regulierten Markt noch deren Einbeziehung in den Freiverkehr.

Keine Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts oder Wertpapier-Informationsblatts; wichtige Hinweise

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 1 WpPG prospektfreien Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf das Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb von Schuldverschreibungen und/​oder Optionsscheinen zur Verfügung. Da es sich um ein prospektfreies Angebot nach § 3 Nr. 1 WpPG handelt, wurde auch kein Wertpapier-Informationsblatt erstellt. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin. Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Ausübung von Bezugsrechten umfassend zu informieren und beispielsweise die auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.altechadvancedmaterials.com/​investoren/​finanzberichte/​

zugänglichen Finanzberichte der Gesellschaft zu lesen.

Den bezugsberechtigten Aktionären wird darüber hinaus empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Bezugsangebots zu erhalten.

Wesentliche Ausstattungsmerkmale der Nullkupon-Wandelanleihe 2023/​2027 und des abgetrennten Optionsscheins 2023/​2027

Für die Wandelanleihe (ISIN: DE000A30V6D9) und die Optionsscheine (ISIN: DE000A30V6E7), die aufgrund dieses Bezugsangebots von den Aktionären bezogen werden können, sind die Wandelanleihebedingungen der Nullkupon-Wandelanleihe 2023/​2027 und die Optionsscheinbedingungen des Optionsscheins 2023/​2027 maßgebend, die bei der Altech Advanded Materials AG, Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg, erhältlich sind sowie im Internet unter

https:/​/​www.altechadvancedmaterials.com/​investoren/​bezugsangebot-prospekt/​

eingesehen und heruntergeladen werden können.

Im Wesentlichen sind die Wandelanleihe und der zugehörige Optionsschein wie folgt ausgestattet:

Die Nullkupon-Wandelanleihe 2023/​2027

Einteilung

Die Wandelanleihe der Altech Advanced Materials AG im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.531.250,00 ist eingeteilt in bis zu 3.531.250 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen („Schuldverschreibungen“) im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 („Nennbetrag“).

Verbriefung

Die Schuldverschreibungen werden durch eine auf den Inhaber lautende Dauerglobalurkunde („Globalurkunde”) ohne Zinsscheine verbrieft. Die Globalurkunde wird bei der Clearstream Banking AG mit Sitz in Eschborn („Clearstream“) eingeliefert und verwahrt, bis alle Verpflichtungen der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfüllt sind. Die Globalurkunde trägt die Unterschrift des Vorstands der Emittentin oder von Bevollmächtigten der Emittentin, jeweils in vertretungsberechtigter Zahl. Die Ausgabe effektiver Schuldverschreibungen und Zinsscheine ist ausgeschlossen.

Fälligkeit

Die Schuldverschreibungen werden am 31. Juli 2027 („Fälligkeitstag”) zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher gewandelt oder zurückgekauft und entwertet worden sind.

Ausgabebetrag, Verzinsung

Die Schuldverschreibungen werden zum Nennbetrag ausgegeben. Die Schuldverschreibungen werden nicht verzinst (Nullkupon).

Wandlungsrecht, Wandlungspreis und Wandlungsverhältnis

Die Emittentin gewährt jedem Anleihegläubiger das Recht („Wandlungsrecht“), gemäß den Bestimmungen der Anleihebedingungen während den in den Anleihebedingungen genannten Ausübungszeiträumen jede Schuldverschreibung in jeweils eine nennbetragslose auf den Namen lautende Stückaktie der Emittentin mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 („Aktie“) zu wandeln. Der Wandlungspreis je Aktie beträgt EUR 1,00 („Wandlungspreis“).

Das Wandlungsverhältnis („Wandlungsverhältnis“) errechnet sich durch Division des Nennbetrags einer Schuldverschreibung durch den Wandlungspreis. Das Wandlungsverhältnis beträgt 1:1.

Ausübungszeitraum

Das Wandlungsrecht kann durch einen Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen ab dem 1. Februar 2027 jederzeit bis zum zehnten Bankarbeitstag vor dem Fälligkeitstag (beide Tage einschließlich) („Obligatorischer Ausübungszeitraum“) ausgeübt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Ausübungszeiträume auch für einen Teilbetrag der jeweils noch ausstehenden Schuldverschreibung, festzulegen („Fakultative Ausübungszeiträume“). Fakultative Ausübungszeiträume sind mit einer Frist von mindestens 2 Wochen vor dem Beginn des entsprechenden Fakultativen Ausübungszeitraums gemäß den Bestimmungen der Anleihebedingungen bekannt zu machen. Die Zeitdauer eines Fakultativen Ausübungszeitraums hat mindestens 2 Wochen zu betragen.

Verwässerungsschutz

Die Anleihebedingungen sehen vor, dass Inhabern der Schuldverschreibungen im Falle von Kapitalmaßnahmen mit Bezugsrecht ebenfalls ein Bezugsrecht auf die entsprechenden Wertpapiere gewährt wird.

Der Optionsschein 2023/​2027

Einteilung

Gleichzeitig mit der Ausgabe jeder Schuldverschreibung erfolgt die Ausgabe von jeweils einem auf den Inhaber lautenden Optionsschein ohne Nennbetrag, der zum Erwerb einer Aktie der Emittentin zum Ausgabebetrag/​Bezugspreis von 1,00 EUR je Aktie oder, nach Wahl der Emittentin, zu einem Barausgleich berechtigt. Das heißt jeder Bezieher einer Schuldverschreibung erhält zusätzlich einen Optionsschein. Insgesamt werden von der Emittentin, entsprechend der Ausgabe der Schuldverschreibungen, bis zu 3.531.250 Optionsscheine („Optionsscheine“) ausgegeben.

Verbriefung

Die Optionsscheine werden durch eine auf den Inhaber lautende Dauerglobalurkunde („Globalurkunde”) verbrieft. Die Globalurkunde wird bei der Clearstream Banking AG mit Sitz in Eschborn („Clearstream“) eingeliefert und verwahrt, bis alle Verpflichtungen der Emittentin aus den Optionsscheinen erfüllt sind. Die Globalurkunde trägt die Unterschrift des Vorstands der Emittentin oder von Bevollmächtigten der Emittentin, jeweils in vertretungsberechtigter Zahl.

Laufzeit

Die Optionsscheine haben eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2027 („Verfalltag“). Sie verfallen mit Ablauf des Verfalltags ersatzlos, sofern nicht vorher die Option ausgeübt oder der Optionsschein von der Emittentin zurückgekauft bzw. nach freiem Ermessen der Emittentin durch Barzahlung ausgeglichen wurde.

Optionsrecht und Optionspreis

Die Emittentin gewährt jedem Optionsscheininhaber das Recht („Optionsrecht“), gemäß den Bestimmungen der Optionsscheinbedingungen für jeden Optionsschein jeweils eine nennbetragslose auf den Namen lautende Stückaktie der Emittentin mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 („Aktie“) gegen Zahlung eines Ausgabebetrages/​Bezugspreises von EUR 1,00 je Aktie („Optionspreis“) zu erwerben oder nach Wahl der Emittentin einen Barausgleich zu erhalten.

Nach freiem Ermessen der Emittentin ist diese berechtigt, nach Empfang einer Optionsausübungserklärung statt Aktienlieferung auch einen Barausgleich zu leisten. Der Barausgleich muss für jedes Optionsrecht, für das ein Barausgleich geleistet werden soll, dem gewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Emittentin an deren Hauptbörse (in Summe größtes Handelsvolumen im Referenzzeitraum) („VWAP“) der 15 Handelstage vor der Einreichung der Optionsausübungserklärung bei der Optionsstelle entsprechen und innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach der Einreichung der Optionsausübungserklärung auf ein SEPA Konto des ausübenden Optionsscheininhabers in Euro gezahlt werden. Der Vorstand wird von dem vorgenannten Wahlrecht zum Barausgleich insbesondere Gebrauch machen, sofern und soweit er nicht zu einer Lieferung von Aktien auf Basis eines Hauptversammlungsbeschlusses ermächtigt ist. Das betrifft derzeit Optionsscheine, die zum Bezug von 56.250 Aktien berechtigen. Sofern der Vorstand nur teilweise zu einer Lieferung von Aktien berechtigt ist, wählt er diejenigen Optionsscheine nach freiem Ermessen aus, für die ein Barausgleich geleistet wird. Das vorgenannte Wahlrecht des Vorstandes der Emittentin zum Barausgleich besteht jederzeit während der Laufzeit der Optionsscheine.

Optionszeitraum

Das Optionsrecht kann durch einen Optionsscheininhaber nach Maßgabe der Optionsscheinbedingungen ab dem 1. Februar 2027 jederzeit bis zum zehnten Bankarbeitstag vor dem Verfalltag (beide Tage einschließlich) („Obligatorischer Optionszeitraum“) ausgeübt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Optionszeiträume, auch für einen Teil der jeweils noch ausstehenden Optionsscheine, festzulegen („Fakultative Optionszeiträume“). Fakultative Optionszeiträume sind mit einer Frist von mindestens 2 Wochen vor dem Beginn des entsprechenden Fakultativen Optionszeitraums gemäß den Bestimmungen der Optionsscheinbedingungen bekannt zu machen. Die Zeitdauer eines Fakultativen Optionszeitraums hat mindestens 2 Wochen zu betragen.

Verwässerungsschutz

Die Optionsbedingungen sehen vor, dass Inhabern der Optionsscheine im Falle von Kapitalmaßnahmen mit Bezugsrecht ebenfalls ein Bezugsrecht auf die entsprechenden Wertpapiere gewährt wird.

Risikohinweise

Den Aktionären wird geraten, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts die Veröffentlichungen der Gesellschaft, insbesondere die Jahres- und Konzernabschlüsse, die Zwischenabschlüsse und Ad-hoc-/​Presse-Mitteilungen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.altechadvancedmaterials.com

im Bereich Investor Relations abrufbar sind, aufmerksam zu lesen.

Den Aktionären wird darüber hinaus empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Bezugsangebots zu erhalten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Emittentin derzeit nicht über die Möglichkeit verfügt, sämtliche Umtausch- und Bezugsrechte durch Lieferung von Aktien zu erfüllen und daher unsicher ist, ob es zur Lieferung von Aktien im Einzelfall kommt. Des Weiteren behält die Emittentin sich auch vor, Aktien der Gesellschaft zu liefern, die zunächst bis zu 12 Monate nicht an einer Börse handelbar sind.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Schuldverschreibungen, die Optionsscheine, die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien, findet nicht statt. Die Schuldverschreibungen, die Optionsscheine sowie die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Schuldverschreibungen, die Optionsscheine sowie die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Heidelberg, im Februar 2023

Altech Advanced Materials AG

Der Vorstand

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