Altenaer Baugesellschaft AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Altenaer Baugesellschaft Aktiengesellschaft
Altena/Westf.
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 03.06.2019

Altenaer Baugesellschaft AG

Altena

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 9. Juli 2019, um 17 Uhr,

im Georg-von-Holtzbrinck-Saal im 1. OG der Burg Holtzbrinck
an der Kirchstraße 20 in 58762 Altena

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, des Geschäftsberichtes, des Berichtes des Aufsichtsrates, des Berichtes über die gesetzliche Revision einschließlich Bestätigungsvermerk per 31. Dezember 2018 des Verbandes der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e. V.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2018

Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einem Bilanzgewinn von 144.993 € ab.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, auf das Grundkapital von 1.560.000 € eine 4 %-ige Dividende (entspricht 62.400 €) zu zahlen und die dann verbleibenden 82.593 € aus dem Bilanzgewinn in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz zusammen.

Die Aufsichtsratsmitglieder Oliver Held, Dr. Andreas Hollstein, Alexander Lüling und Matthias Rentrop scheiden turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat aus.

Der Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl von Oliver Held, Dr. Andreas Hollstein, Alexander Lüling und Matthias Rentrop, Altena, in den Aufsichtsrat vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden ist.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e. V. zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Wir bitten unsere Aktionäre, uns zur Vereinfachung des notariellen Protokolls vorher mitzuteilen, ob Sie selbst teilnehmen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

 

Altena, 24. Mai 2019

Der Vorstand

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