Altenaer Baugesellschaft Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Altenaer Baugesellschaft Aktiengesellschaft
Altena/Westf.
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 02.07.2020

Altenaer Baugesellschaft Aktiengesellschaft

Altena

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 18. August 2020, um 17 Uhr,

im Georg-von-Holtzbrinck-Saal im 1. OG der Burg Holtzbrinck
an der Kirchstraße 20 in 58762 Altena

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, des Geschäftsberichtes, des Berichtes des Aufsichtsrates, des Berichtes über die gesetzliche Revision einschließlich Bestätigungsvermerk per 31. Dezember 2019 des Verbandes der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e. V.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2019

Das Geschäftsjahr 2019 schließt mit einem Bilanzgewinn von 155.275 € ab.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, auf das Grundkapital von 1.560.000 € eine 4 %-ige Dividende (entspricht 62.400 €) zu zahlen und die dann verbleibenden 92.875 € aus dem Bilanzgewinn in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz zusammen.

Das Aufsichtsratsmitglied Lutz Vormann scheidet turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat aus.

Die Neubesetzung des freien Aufsichtsratspostens erfolgt im Rahmen der Hauptversammlung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Hauptversammlung an eventuelle Wahlvorschläge nicht gebunden ist.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e. V. zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Wir bitten unsere Aktionäre, uns zur Vereinfachung des notariellen Protokolls vorher mitzuteilen, ob Sie selbst teilnehmen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

 

Altena, 25. Juni 2020

Der Vorstand

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