Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft – 100. ordentliche Hauptversammlung

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft

Unna

ISIN: DE0006601602
WKN: 660160

Die Aktionäre der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna
werden zu der

am Donnerstag, 30. August 2018, um 13:00 Uhr
im Ringhotel Katharinen Hof in Unna, Raum „Picasso“,
Bahnhofstraße 49 in 59425 Unna

stattfindenden

100. ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

I.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 (Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017), des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 von € 29.943.279,58 wie folgt zu verwenden:

Es wird keine Dividende ausgezahlt.

Gewinnvortrag 29.943.279,58
Bilanzgewinn 29.943.279,58
3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis 31.12.2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

6.

Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der von Gericht am 22. August 2017 als Vertreter der Aktionäre bestellten Aufsichtsratsmitglieder, nämlich Herr Yanije Tang, Herr Man Tat Kot, Herr Jun Deng und Herr Pengwei Li, endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2018.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 AktG unter Berücksichtigung von §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Damen und Herren durch Einzelwahl als Vertreter der Aktionäre als Aufsichtsratsmitglieder für eine neue Amtsperiode bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung wieder zu bestellen, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

1.

Herr Yanije Tang, Peking, China, Vice President der China Zhongwang Holding Limited

2.

Herr Man Tat Kot, Peking, China, Chief Financial Officer der China Zhongwang Holding Limited

3.

Herr Jun Deng, Hong Kong, China, Global Legal Director der China Zhongwang Holding Limited

4.

Herr Pengwei Li, Liaoyang City, China, Deputy General Manager bei der Liaoning Zhongwang Group Co. Ltd.

Keiner der zur Wahl Vorgeschlagenen gehört einem anderen Aufsichtsrat oder Kontrollgremium im Sinne von § 125 Aktiengesetz an.

Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats werden nicht bestellt.

II.
Ausliegende Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können der festgestellte Jahresabschluss der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 (Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017), der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns in den Geschäftsräumen der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft, Vorstandsbüro, Uelzener Weg 36 in 59425 Unna, eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos als Abschrift zur Verfügung gestellt. Bestellungen bitten wir per Post oder Telefax zu richten an:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Sekretariat des Vorstands
Ansprechpartnerin: Frau Corina Waldhof
Uelzener Weg 36, 59425 Unna
Telefax: +49 2303 / 206-116

Diese Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausgelegt.

III.
Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens am Donnerstag, 23. August 2018, während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaft (Gesellschaftskasse, Uelzener Weg 36 in 59425 Unna), bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, oder deren Niederlassungen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Für den Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, oder deren Niederlassungen ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung sowie in allen anderen Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes bis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am Samstag, 25. August 2018, bei der Gesellschaft einzureichen. Als Nachweis gilt auch die Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i. V. m. der Gesellschaftssatzung der Textform (§ 126b BGB).

Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt, wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG eine bestimmte Form verlangt, noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Deshalb können Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachterteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG können der Gesellschaft per Post oder Telefax unter der Anschrift

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Sekretariat des Vorstands
Ansprechpartnerin: Frau Corina Waldhof
Uelzener Weg 36, 59425 Unna
Telefax: +49 2303 / 206-116

zugeleitet werden.

 

Unna, im Juli 2018

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

TAGS:
Comments are closed.