Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Unna
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 30.07.2020

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft

Unna

ISIN: DE0006601602
WKN: 660160

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, den 09. September 2020, 10:00 Uhr

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir berufen auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Mittwoch, den 09. September 2020, 10:00 Uhr, ein.

Die virtuelle Hauptversammlung wird in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in Unna, Uelzener Weg 36, stattfinden und im Wege der Bild- Tonübertragung für Aktionärinnen und Aktionäre zugänglich sein. Nähere Informationen zur Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre an der Hauptversammlung finden Sie unter III:

I.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 (Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019), des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 von € 31.126.982,66 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, von denen vier durch die Aktionäre und zwei gemäß den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt werden (§§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 DrittelbG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Das von der Hauptversammlung am 30. August 2018 gewählte Aufsichtsratsmitglied Herr Yanjie Tang hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 09. September 2020 niedergelegt.

Die vorliegende Hauptversammlung soll dazu genutzt werden, anstelle des ausscheidenden Mitgliedes ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen, dessen Amtsdauer mit der Amtsdauer der übrigen von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet. Deren Amtsdauer endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Weiye Cui, Director of Capital Marketing der China Zhongwang Holdings Limited, wohnhaft in Peking, Volksrepublik China, in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Herr Weiye Cui gehört keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren Kontrollgremium im Sinne von § 125 Abs. 1 AktG an.

II.
Ausliegende Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können der festgestellte Jahresabschluss der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 (Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019), der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns in den Geschäftsräumen der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft, Vorstandsbüro, Uelzener Weg 36 in 59425 Unna, eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos als Abschrift zur Verfügung gestellt. Bestellungen bitten wir per Post, Telefax oder E-Mail zu richten an:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Sekretariat des Vorstands
Ansprechpartnerin: Frau Corina Waldhof
Uelzener Weg 36, 59425 Unna
Telefax: +49 2303 / 206-116

E-Mail: hv-service@alunnatubes.com

Diese Unterlagen sind zudem im Internet unter

www.alunnatubes.com/hauptversammlung

für alle Aktionärinnen und Aktionäre zugänglich.

III.
Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

1.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß Art. 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Unna, Uelzener Weg 36, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat diesem Beschluss des Vorstandes gemäß Art. 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 COVID-19-Gesetz zugestimmt.

Eine physische Anwesenheit von Aktionärinnen und Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten in der Hauptversammlung ist damit ausgeschlossen.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre:

a)

Die Hauptversammlung wird für alle Aktionärinnen und Aktionäre, die den Nachweis der Hinterlegung ihrer Aktien fristgerecht erbracht haben, vollständig in Bild und Ton im Online-Service unter

https://aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

live übertragen.

b)

Das Stimmrecht können alle Aktionärinnen und Aktionäre, die den Nachweis der Hinterlegung ihrer Aktien fristgerecht erbracht haben, durch schriftliche Briefwahl, im Wege der elektronischen Briefwahl sowie durch Vollmachterteilung an Dritte, an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater ausüben.

c)

Die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte in der virtuellen Hauptversammlung ist nur durch Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder durch schriftliche oder elektronische Briefwahl möglich. Ein Recht zur elektronischen Teilnahme besteht nicht.

d)

Aktionärinnen und Aktionäre, die den Nachweis der Hinterlegung ihrer Aktien fristgerecht erbracht haben, können bis zwei Tage vor der Hauptversammlung, also bis Montag, den 7. September 2020, 10:00 Uhr, Fragen bei der Gesellschaft über den Online-Service unter

https://aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

einreichen.

e)

Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können abweichend von § 245 Nr. 1 AktG ohne Erscheinen in der Hauptversammlung während der Dauer der Hauptversammlung über den Online-Service unter

https://aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen.

Die Zugangsdaten zum passwortgeschützten Online-Service werden nach ordnungsgemäßer Übermittlung des Nachweises der Hinterlegung mit der Zugangskarte versandt.

Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) sowie sonstige Bevollmächtigte können die gesamte Hauptversammlung unter Verwendung der dem Aktionär zugesandten Zugangsdaten über den passwortgeschützten Online-Service verfolgen und die weiteren Aktionärsrechte ausüben.

Wir bitten alle Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

2.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung als Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte

Aktionärinnen, Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch schriftliche oder elektronische Briefwahl (keine elektronische Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens am Mittwoch, dem 2. September 2020, 24:00 Uhr, während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaft (Gesellschaftskasse, Uelzener Weg 36 in 59425 Unna), bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, oder deren Niederlassungen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Für den Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, oder deren Niederlassungen ist der Gesellschaft die ordnungsgemäße Hinterlegung mindestens in Textform (§ 126b BGB) nachzuweisen. Die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am Donnerstag, 3. September 2020 (24:00 Uhr), zugehen.

Als Nachweis des Anteilsbesitzes gilt auch die Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts.

3.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Für alle Aktionärinnen und Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die den Nachweis der Hinterlegung ihrer Aktien fristgerecht erbracht haben, wird die gesamte Hauptversammlung am 09. September 2020 ab 10:00 Uhr live im Online-Service unter

https://aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

in Bild und Ton in voller Länge übertragen.

4.

Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung

Aktionärinnen und Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch Bevollmächtigte, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person, vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Übermittlung des Nachweises der Hinterlegung der Aktien zur Hauptversammlung.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB) und können an folgende Adresse übermittelt werden:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 / 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Einen Vollmachtsvordruck erhalten die Aktionäre mit der Zugangskarte. Dieser steht zudem unter der Internetadresse

www.alunnatubes.com/hauptversammlung

zur Verfügung.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können zudem elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem der unter

https://aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

bereitgestellte Online-Service genutzt wird.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit Aktionäre die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können elektronisch über den Online-Service der Gesellschaft unter

https://aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.

Alternativ zur Nutzung des Online-Service können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare erteilt werden. Die Aktionärinnen und Aktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare mit der Zugangskarte. Die Vollmacht und die Weisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 8. September 2020 (24:00 Uhr) an die folgende Anschrift zu senden:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 / 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist der form- und fristgerechte Nachweis der Hinterlegung der Aktien zur Hauptversammlung.

Für die elektronische Briefwahl steht der Online-Service der Gesellschaft unter

https://aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre nach ihrer Übermittlung des Hinterlegungsnachweises.

Alternativ können die Aktionärinnen und Aktionäre für die Briefwahl auch das mit der Anmeldebestätigung zugesandte Formular benutzen. Die schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens bis zum 8. September 2020 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 / 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

5.

Fragerecht der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19

Aktionärinnen und Aktionären, die den Nachweis der Hinterlegung ihrer Aktien fristgerecht erbracht haben, wird gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVID-19-Gesetz eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d.h. bis 07. September 2020, 10.00 Uhr, im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Nach Maßgabe von Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz steht es im pflichtgemäßen, freien Ermessen des Vorstands, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand behält sich insofern insbesondere vor, eingereichte Fragen einzeln oder mehrere Fragen zusammengefasst zu beantworten sowie im Interesse aller Aktionärinnen und Aktionäre sinnvolle Fragen auszuwählen. Weiter kann der Vorstand Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Fragen elektronisch über den Online-Service unter

https://aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

unter Nutzung des dort enthaltenen Online-Formulars an die Gesellschaft übermitteln.

6.

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht – persönlich oder durch Bevollmächtigte – ausgeübt haben, können Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. Widersprüche sind elektronisch über den Online-Service unter

https://aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

unter Nutzung des dort enthaltenen Online-Formulars zu übermitteln. Widersprüche sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

7.

Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 BGB sind nicht entsprechend anzuwenden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 15. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu richten:

Aluminiumwerk Unna AG
-Der Vorstand-
Uelzener Weg 36
59425 Unna

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden den Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.alunnatubes.com/hauptversammlung

unverzüglich zugänglich gemacht.

8.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz

Die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird den Aktionären die Möglichkeit eingeräumt, in Anwendung der §§ 126, 127 AktG Gegenanträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln. Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Aluminiumwerk Unna AG
Uelzener Weg 36
59425 Unna
Telefax: +49 2303 2060
E-Mail: hv-service@alunnatubes.com

Bis spätestens zum Ablauf des 25. August 2020 (24:00 Uhr) bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingetragene Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden im Internet unter

www.alunnatubes.com/hauptversammlung

unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

9.

Aluminiumwerk Unna AG Geschäftsbericht 2019 und weitere Unterlagen

Die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Berichte und Abschlüsse sowie weitere Unterlagen zur Hauptversammlung 2020 sind im Internet unter

www.alunnatubes.com/hauptversammlung

veröffentlicht und dort zugänglich.

Der Aluminiumwerk Unna AG Geschäftsbericht 2019 mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wird in gedruckter Form jedem Aktionär auf Verlangen kostenlos zugesandt. Dazu wenden Sie sich bitte an

Aluminiumwerk Unna AG
Corina Waldhof
Uelzener Weg 36
59425 Unna
E-Mail: hv-service@alunnatubes.com

IV.
Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“). Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Kapitel III DS-GVO ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

corina.waldhof@alunnatubes.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Sekretariat des Vorstands
Ansprechpartnerin: Frau Corina Waldhof
Uelzener Weg 36, 59425 Unna
Telefax: +49 2303 / 206-116

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:

datenschutz@alunnatubes.com

 

Unna, im Juli 2020

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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