AlzChem Group AG – Bekanntmachung nach § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
AlzChem Group AG
Trostberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 15.05.2019

AlzChem Group AG

Trostberg

ISIN DE000A0AHT46
WKN A0AHT4

Bekanntmachung nach § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der AlzChem Group AG vom 14. Mai 2019 hat die Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum Ablauf des 30. April 2024 eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Erwerbs erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d oder 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft oder durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch Dritte, die für Rechnung der Gesellschaft oder von abhängigen oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen handeln, ausgenutzt werden. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben wurden, nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 3. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 lit. b), bb) bis ee) der Tagesordnung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden.

Der Vorstand wurde auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung erworben werden, nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 3. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 lit. b), ee) der Tagesordnung einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines weiteren Beschlusses der Hauptversammlung bedarf.

Weiterhin hat die ordentliche Hauptversammlung der AlzChem Group AG vom 14. Mai 2019 unter Tagesordnungspunkt Punkt 5 die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von EUR 101.763.355,00 um EUR 5,00 auf EUR 101.763.350,00 im Wege der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 5 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie nach § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG beschlossen. Die Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, ein glattes Zusammenlegungsverhältnis für die unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossene Zusammenlegung der Stückaktien der Gesellschaft im Verhältnis 10 zu 1 durch Erhöhung des rechnerischen Anteils am Grundkapital je Stückaktie von EUR 1,00 auf EUR 10,00 zu ermöglichen.

Die unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist mit der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 14. Mai 2019 wirksam geworden. Die unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossene Kapitalherabsetzung sowie die unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossene Zusammenlegung von Aktien werden mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft wirksam.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist in der im Bundesanzeiger vom 3. April 2019 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter den Tagesordnungspunkten 5, 6 und 7 angegeben.

 

Trostberg, im Mai 2019

AlzChem Group AG

Der Vorstand

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