AlzChem Group AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
AlzChem Group AG
Trostberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 20.05.2020

AlzChem Group AG

Trostberg

ISIN DE000A2YNT30

WKN A2Y NT3

Dividendenbekanntmachung

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Hauptversammlung der AlzChem Group AG am 19. Mai 2020 hat beschlossen, den im Jahresabschluss der AlzChem Group AG zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 21.489.938,54 wie folgt zu verwenden:

(i)

Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von insgesamt EUR 7.632.251,25, entsprechend einer Dividende in Höhe von EUR 0,75 für jede der 10.176.335 dividendenberechtigten Stückaktien.

(ii)

Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR 13.857.687,29.

Da der 21. Mai 2020 ein bundesweiter Feiertag ist, erfolgt die Auszahlung der Dividende ab dem 25. Mai 2020 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die Baader Bank AG, Unterschleißheim.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung (eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend) nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen. Erstattungsanträge müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2024 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, eingegangen sein.

 

Trostberg, im Mai 2020

AlzChem Group AG

Der Vorstand

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