AlzChem Group AGTrostbergISIN DE000A2YNT30
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht des Vorstands zu
zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der AlzChem Group AG
Die Auszahlung einer von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende erfolgt gemäß Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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5. |
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das am 1. Januar 2022 begonnene Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme |
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Aufgrund der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr Der Vergütungsbericht ist in Teil II. dieser Einladung abgedruckt. Er ist auch von
zugänglich. |
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7. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017; Beschlussfassung Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. August 2017 geschaffene Genehmigte Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
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8. |
Beschlussfassung über die Änderung der Firma (Satzungsänderung) Aufgrund der umfassenden Neugestaltung von Corporate Identity und Logo der Alzchem Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Die Firma der Gesellschaft lautet künftig „Alzchem Group AG“. Demgemäß wird § 1 Abs. „§ 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Gerichtsstand (1) Die Gesellschaft führt die Firma „Alzchem Group AG“. |
Teil II: Vergütungsbericht
Unter Tagesordnungspunkt 6 wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen. Der Bericht lautet wie folgt:
Alzchem Group AG
Trostberg
Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021
1. |
Vorbemerkung |
Gemäß den Vorgaben des § 162 AktG ist für das Geschäftsjahr 2021 erstmalig ein neu
gefasster Vergütungsbericht über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat durch
den Vorstand und den Aufsichtsrat zu erstellen. Die Angaben zur Vergütung des Vorstands
und des Aufsichtsrats im zusammengefassten Lagebericht des Geschäftsjahres 2021 entfallen
damit.
Der Vergütungsbericht stellt klar und verständlich die den gegenwärtigen (und früheren)
Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Alzchem Group AG im Geschäftsjahr
2021 individuell gewährte und geschuldete Vergütung dar und erläutert diese. Klarstellend
sei darauf hingewiesen, dass keine gewährte oder geschuldete Vergütung für ehemalige
Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats in den Geschäftsjahren 2021 und 2020
angefallen ist.
Dieser Vergütungsbericht für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Alzchem
Group AG wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.alzchem.com/de/investor-relations/
veröffentlicht. Er ist ferner Gegenstand der Billigung durch die Hauptversammlung
2022. Da der Vergütungsbericht der Hauptversammlung erstmals auf diese Weise vorgelegt
wird, konnten in ihn noch keine Erläuterungen zu etwaigen früheren Billigungsbeschlüssen
der Hauptversammlung nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AktG aufgenommen werden.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht
nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht
genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
2. |
Relevante Entwicklungen im Geschäftsjahr 2021
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Dem Vorstand der Alzchem Group AG gehörten im Geschäftsjahr 2021 unverändert zum Vorjahr
die folgenden Personen an:
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Dem Aufsichtsrat der Alzchem Group AG gehörten im Geschäftsjahr 2021 unverändert zum
Vorjahr die folgenden Personen an:
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Wie unter 3. Vergütung der Mitglieder des Vorstands erläutert, hängt die variable Vergütung des Vorstands von der Ergebniskennzahl EBITDA
und der langfristigen Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft ab.
Die Alzchem-Gruppe blickt auf ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2021 zurück. Das
für die Ermittlung der variablen Vorstandsvergütung relevante EBITDA des IFRS-Konzernabschlusses
der Alzchem Group AG entwickelte sich wie folgt:
In TEUR | 01.01. – 31.12.2020 | 01.01. – 31.12.2021 | Veränderung in % |
EBITDA | 53.805 | 62.046 | 15 |
Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung wurde in der Mitte des Geschäftsjahres
2021 vom Vorstand die Prognose unter anderem für die Kennzahl EBITDA angehoben. Die
angepasste Prognose für 2021 wurde erreicht.
Der Aktienkurs der Alzchem Group AG entwickelte sich wie folgt:
Kurs am 30.12.2020 | EUR 21,40 |
Kurs am 30.12.2021 | EUR 23,40 |
Veränderung | 9 % |
Dem in den Vorstandsdienstverträgen verankerten Grundsatz folgend, dass besondere
Leistungen angemessen honoriert werden und eine geringere Leistung zu einer deutlichen
Verringerung der Vergütung führen sollen („Pay for Performance“-Prinzip), resultierte
das sehr gute EBITDA des Geschäftsjahrs 2021 in einer deutlichen Steigerung der Tantieme
(Short Term Incentive – STI) und damit der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder
insgesamt. Dagegen konnte sich die positive Entwicklung des Aktienkurses (noch) nicht
in der Vergütung niederschlagen, da der erste Ausübungszeitraum für den von ihm beeinflussten
Bonus (Long Term Incentive – LTI) erst am 1. Januar 2023 beginnt.
3. |
Vergütung der Mitglieder des Vorstands
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Das aktuelle Vergütungssystem für alle drei im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder
des Vorstands basiert auf den vertraglichen Vereinbarungen aus dem Geschäftsjahr 2019.
Die betreffenden Vorstandsdienstverträge wurden seitdem nicht geändert.
Den gesetzlichen Vorgaben gemäß hat der Aufsichtsrat im Jahr 2021 ein neues, sowohl
den Anforderungen des § 87a Abs. 1 Satz 1 AktG als auch den Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechendes, klares und verständliches System
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder verabschiedet und der Hauptversammlung gemäß
§ 120a AktG zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Hauptversammlung der Alzchem Group
AG vom 12. Mai 2021 hat dieses neue Vergütungssystem antragsgemäß gebilligt. Es gilt
für sämtliche im Anschluss daran erfolgenden Änderungen und Neuabschlüsse von Vorstandsdienstverträgen.
Die zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieses neuen Vorstandsvergütungssystems bereits
abgeschlossenen Vorstandsdienstverträge genießen allerdings gesetzlichen Bestandsschutz
bis zum Ende der jeweils laufenden Amtsperiode. Die Vergütung der im Geschäftsjahr
2021 amtierenden Vorstandsmitglieder erfolgte somit auf Basis der vereinbarten Vorstandsdienstverträge
und des ihnen zugrundeliegenden „alten“ Vergütungssystems. Die Erläuterungen in diesem
Vergütungsbericht beziehen sich folglich auf die bestehenden Vorstandsdienstverträge.
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Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen und variablen Vergütungsbausteinen
zusammen. Die feste Vergütung ist eine erfolgsunabhängige Vergütung und umfasst die
Grundvergütung, Sachbezüge, sonstige Zusatzleistungen und die betriebliche Altersversorgung.
Die variable Vergütung beinhaltet eine Tantieme (Short Term Incentive – STI) und einen
Bonus (Long Term Incentive – LTI).
Von diesem Vergütungssystem sowie seinen Bestandteilen wurde bei der Festsetzung und
Auszahlung der Vergütung nicht abgewichen (§ 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AktG). Die Vorstandsvergütung
wurde auch ausschließlich nach diesem Vergütungssystem gezahlt. Insbesondere wurden
einem Vorstandsmitglied keine Leistungen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit
als Vorstandsmitglied zugesagt oder im Geschäftsjahr 2021 gewährt (§ 162 Abs. 2 Nr.
1 AktG).
§ 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG verlangt eine Erläuterung, in welcher Art und Weise
die Vergütungsbestandteile die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördern.
Da die langfristige Entwicklung der Alzchem Group AG von der Entwicklung der gesamten,
von ihr als Führungsgesellschaft geleiteten Alzchem-Gruppe abhängig ist, geben wir
die Erläuterung bezogen auf die Geschäftsstrategie der gesamten Alzchem-Gruppe.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bestandteile des Vergütungssystems
für die Vorstandsmitglieder, die zugrundeliegenden Ziele (einschließlich des Strategiebezugs)
sowie ihre konkrete Ausgestaltung im Geschäftsjahr 2021:
Feste Vergütung | |||||||||||||
Bezug zur Strategie | Die feste Vergütung muss wettbewerbsfähig sein und dazu beitragen, branchenerfahrene Führungskräfte für eine Vorstandstätigkeit bei Alzchem zu gewinnen und sie nachhaltig an das Unternehmen zu binden. |
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Grundvergütung | Sachbezüge und sonstige Zusatzleistungen | Betriebliche Altersversorgung | |||||||||||
Verankerung im Vergütungssystem |
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Dazu gehören: |
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Anwendung im Geschäftsjahr 2021 |
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Die gewährten Nebenleistungen betrugen EUR 41.542. | Die Einzahlungen betrugen EUR 145.977. Der Dienstzeitaufwand nach IAS 19 betrug EUR 0. |
Variable Vergütung | ||||||||||||||||
Tantieme
(Short Term Incentive – STI) |
Bonus
(Long Term Incentive – LTI) |
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Bezug zur Strategie | Ein starkes operatives Ergebnis (EBITDA) als wichtigste betriebswirtschaftliche Steuerungsgröße führt zu einer sicheren Liquiditätsentwicklung und bildet die Grundlage für eine positive Geschäftsentwicklung. |
Unterstützt die langfristige wertorientierte Unternehmensentwicklung und berücksichtigt zusätzlich die Interessen der Aktionäre an einer nachhaltigen Entwicklung ihres Investments. |
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Verankerung im Vergütungssystem |
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Anwendung im Geschäftsjahr 2021 |
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Die Vorstandsdienstverträge beinhalten weder Regelungen zu einer möglichen Rückforderung
variabler Bestandteile noch wurde eine solche Rückforderung von Seiten der Gesellschaft
(des Aufsichtsrats) gestellt.
In den Vorstandsdienstverträgen ist weiterhin klar geregelt, dass sie keinen Anspruch
auf eine Abfindung begründen. Etwaige Abfindungsvereinbarungen im Falle einer vorzeitigen
Beendigung des Dienstvertrages sind auf zwei Jahresfestgehälter, höchstens jedoch
auf die Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrages begrenzt. Keine Abfindung
ist in dem Fall zu zahlen, dass die Gesellschaft den Dienstvertrag aus wichtigem Grund
kündigt.
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Die Vorstandsdienstverträge enthalten individuelle Regelungen zur Maximalvergütung.
Maximalbeträge sind sowohl in die einzelnen Elemente der variablen Vergütung als auch
in die Vergütung über den gesamten Vertragszeitraum implementiert. Die verschiedenen
Maximalbeträge sind nicht exklusiv, sondern gelten nebeneinander.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die in den Vorstandsdienstverträgen
enthaltenen Klauseln zur Maximalvergütung je Vorstandsmitglied.
Andreas Niedermaier | Klaus Englmaier | Dr. Georg Weichselbaumer | |
in TEUR | in TEUR | in TEUR | |
Tantieme (Short Term Incentive – STI); Maximalbetrag p.a. |
700 | 400 | 300 |
Bonus (Long Term Incentive – LTI); Maximalbetrag für alle Ausübungen |
2.000 | 1.000 | 1.000 |
Gesamtvergütung über den Zeitraum des Vorstandsdienstvertrages | 5.000 | 3.000 | 2.700 |
Die Maximalvergütung der Tantieme ist ein jährlicher Maximalbetrag. Für den Bonus
bezeichnet der Maximalbetrag den über sämtliche Ausübungszeiträume auszubezahlenden
Betrag. Die Gesamtvergütung über den Zeitraum des Vorstandsdienstvertrages umfasst
dabei sämtliche Vergütungsbestandteile aus fester und variabler Vergütung. Sollten
die Kennzahlen zu einem den Maximalbetrag übersteigenden Vergütungsteil oder zu einem
Übersteigen der maximalen Gesamtvergütung führen, verfällt der überschießende Betrag.
Sämtliche festgesetzten Maximalbeträge konnten im Geschäftsjahr 2021 eingehalten werden.
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Das Vergütungssystem für die Vorstände ist darauf ausgerichtet, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung
zu fördern. Die Vergütungsstruktur richtet sich nach den Prinzipien der Angemessenheit
und der Leistungsorientierung. Diese Grundprinzipien betreffen nicht nur die Vergütung
des Vorstands, sondern auch diejenige des Aufsichtsrats sowie die Vergütungsstruktur
der Mitarbeiter des Unternehmens insgesamt.
Die individuelle Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder orientiert sich an der
Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, an den im Unternehmen
allgemein gezahlten Vergütungen sowie an der von den Vorstandsmitgliedern geforderten
Leistung. Zur Orientierung wurden Vorstandsvergütungssysteme und Vorstandsvergütungen
von vergleichbaren Unternehmen herangezogen. Die Verträge mit den Vorstandsmitgliedern
erfüllten zum Zeitpunkt ihres Abschlusses vollumfänglich die Anforderungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex (in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung vom 7. Februar
2017).
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Die den Mitgliedern des Vorstands für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Tantieme
errechnet sich aus dem EBITDA des IFRS-Konzernabschlusses der Alzchem Group AG des
relevanten Geschäftsjahres. Sollten nicht-operative Sondereffekte im Geschäftsjahr
auftreten, wird die Kennzahl um diese bereinigt. Für den Vorstand ergibt sich die
Tantieme aus einem individuellen Prozentsatz des einen Mindest-Sockelbetrag übersteigenden
EBITDA.
Im Geschäftsjahr 2021 betrug das EBITDA aus dem IFRS-Konzernabschuss TEUR 62.046 (Vorjahr:
TEUR 53.805). Bereinigungen waren in beiden Berichtsperioden nicht notwendig. Mit
Ablauf des Geschäftsjahres werden vom Aufsichtsrat die konkrete Zielerreichung und
die daraufhin auszuzahlende Tantieme ermittelt.
Die auf Basis dieser Kennzahl ermittelte Tantieme stellt sich für die einzelnen Vorstandsmitglieder
wie folgt dar:
in TEUR | Andreas Niedermaier | Klaus Englmaier | Dr. Georg Weichselbaumer | |||
2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | |
Tantieme | 338 | 426 | 186 | 234 | 152 | 192 |
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Als Bonus bzw. „Long Term Incentive“ haben die Vorstandsmitglieder einmalig eine bestimmte
Anzahl sog. Stock Appreciation Rights (SAR) mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage erhalten.
Ein SAR gewährt dabei keinen Anspruch auf Übertragung von Aktien, sondern auf Zahlung
eines Bonus (LTI), wenn der Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Alzchem Group
AG in den letzten 30 Handelstagen vor dem jeweiligen Ausübungsstichtag (zzgl. der
bis dahin gewährten Dividenden) über dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der
Alzchem Group AG in den 60 Handelstagen vor dem 1. Januar 2020 liegt (wobei sich dieser
„Basiskurs“ ab dem 1. Januar 2020 jedes Jahr um 3 Prozentpunkte erhöht). In den je
nach Vorstandsmitglied zwei bzw. drei Ausübungszeiträumen im Januar 2023, 2024 bzw.
2025 kann bei Vorliegen der dafür gegebenen Voraussetzungen jeweils ein bestimmter
Teil der SAR ausgeübt, das heißt in einen innerhalb von sechs Wochen nach Ende des
jeweiligen Ausübungszeitraums auszuzahlenden Barbetrag umgewandelt werden. Am Ende
des letzten Ausübungszeitraums nicht eingelöste SAR verfallen.
Die Berechtigung, SAR zu erhalten, war an den bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019
erfolgten Erwerb einer bestimmten Anzahl von Alzchem-Aktien geknüpft („Eigenaktien
1“). Darüber hinaus hat sich jedes Vorstandsmitglied dienstvertraglich verpflichtet,
eine weitere Tranche Aktien der Gesellschaft („Eigenaktien 2“) zu erwerben.
Im Rahmen des LTI wurden den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2019 insgesamt
250.000 SAR gewährt. In den Geschäftsjahren 2020 und 2021 wurden vertragsgemäß keine
weiteren SAR ausgegeben. Die folgende Übersicht zeigt die jeweils zum 31. Dezember
gehaltenen SAR je Vorstandsmitglied sowie den nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung)
ermittelten Zeitwert und die Warte- und Ausübungsfristen zum Stichtag:
Andreas Niedermaier | Klaus Englmaier | Dr. Georg Weichselbaumer | ||||
31.12.2020 | 31.12.2021 | 31.12.2020 | 31.12.2021 | 31.12.2020 | 31.12.2021 | |
Gehaltene SAR in Stück | 100.000 | 100.000 | 75.000 | 75.000 | 75.000 | 75.000 |
Zeitwert nach IFRS 2 in TEUR | 101 | 190 | 72 | 106 | 72 | 107 |
Wartefrist bis | 31.12.2022 | 31.12.2022 | 31.12.2022 | |||
Ausübungszeitraum 1 | 01.01.-31.01.2023 40 % der SAR |
01.01.-31.01.2023 60 % der SAR |
01.01.-31.01.2023 60 % der SAR |
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Ausübungszeitraum 2 | 01.01.-31.01.2024 40 % der SAR |
01.01.-31.01.2024 40 % der SAR |
01.01.-31.01.2024 40 % der SAR |
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Ausübungszeitraum 3 | 01.01.-31.01.2025 20 % der SAR |
keine Anwendung | keine Anwendung |
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Für die Mitglieder des Vorstands zahlt die Alzchem Group AG Beiträge in eine rückgedeckte
Unterstützungskasse. Darüber hinaus haben einige Vorstandsmitglieder Anspruch auf
eine bereits vor ihrem Eintritt in den Vorstand erworbene betriebliche Altersversorgung,
für welche die Alzchem Group AG die Bedienung der Anwartschaften übernimmt.
Die folgende Tabelle zeigt die im Geschäftsjahr gezahlten Beiträge, den nach IAS 19
erdienten Dienstzeitaufwand der Periode und den ebenfalls nach IAS 19 ermittelten
Anwartschaftsbarwert der Pensionsansprüche:
in TEUR | Andreas Niedermaier | Klaus Englmaier | Dr. Georg Weichselbaumer | |||
2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | |
Beiträge | 57 | 60 | 39 | 43 | 37 | 43 |
Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 |
Anwartschaftsbarwert | 365 | 372 | 973 | 960 | 0 | 0 |
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Die nachfolgenden Tabellen zeigen die den Mitgliedern des Vorstands in den Geschäftsjahren
2020 und 2021 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Demnach
enthalten die Tabellen alle Beträge, die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Berichtszeitraum
tatsächlich zugeflossen sind („gewährte Vergütung“) beziehungsweise alle rechtlich
fälligen, aber bisher nicht zugeflossenen Vergütungen („geschuldete Vergütung“).
Der variable Gehaltsbestandteil Tantieme wird als „geschuldete Vergütung“ betrachtet,
da die zugrunde liegende Leistung im Geschäftsjahr erbracht wurde. Somit werden die
Auszahlungsbeträge der Tantieme für das Berichtsjahr angegeben, in welchem der Anspruch
des Vorstands entsteht, wenngleich die Auszahlung erst nach Ablauf des jeweiligen
Berichtsjahrs erfolgt. Dies ermöglicht eine transparente und verständliche Berichterstattung
und stellt die Verbindung zum Erdienungszeitraum besser her.
Neben der Höhe der Vergütung ist nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG auch der relative
Anteil aller festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung anzugeben.
Die hier angegebenen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten
und geschuldeten Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.
Auch wenn der Dienstzeitaufwand für die betriebliche Altersversorgung und die Veränderung
der Zeitwerte der im Rahmen des Bonus (LTI) gewährten SAR nicht als gewährte und geschuldete
Vergütung nach § 162 AktG zu klassifizieren sind, werden diese aus Gründen der Transparenz
in den nachfolgenden Tabellen zusätzlich ausgewiesen:
Andreas Niedermaier | |||||
2020 | 2021 | ||||
in TEUR | Anteil | in TEUR | Anteil | ||
Feste Vergütung | Grundvergütung | 300 | 42 % | 300 | 37 % |
Sachbezüge und sonstige Leistungen | 21 | 3 % | 21 | 3 % | |
Versorgungsaufwand | 57 | 8 % | 60 | 7 % | |
Feste Vergütung | 378 | 53 % | 381 | 47 % | |
Variable Vergütung | Tantieme | 338 | 47 % | 426 | 53 % |
Bonus | 0 | 0 % | 0 | 0 % | |
Variable Vergütung | 338 | 47 % | 426 | 53 % | |
Gesamtvergütung i.S. § 162 AktG | 716 | 100% | 807 | 100 % | |
Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | |||
Zeitwertänderung SAR | 70 | 89 | |||
Gesamtvergütung | 786 | 896 |
Klaus Englmaier | |||||
2020 | 2021 | ||||
in TEUR | Anteil | in TEUR | Anteil | ||
Feste Vergütung | Grundvergütung | 230 | 49 % | 230 | 44 % |
Sachbezüge und sonstige Leistungen | 13 | 3 % | 12 | 2 % | |
Versorgungsaufwand | 39 | 8 % | 43 | 8 % | |
Feste Vergütung | 282 | 60 % | 285 | 54 % | |
Variable Vergütung | Tantieme | 186 | 40 % | 234 | 46 % |
Bonus | 0 | 0 % | 0 | 0 % | |
Variable Vergütung | 186 | 40 % | 234 | 46 % | |
Gesamtvergütung i. S. d. § 162 AktG | 468 | 100 % | 519 | 100 % | |
Dienstzeitaufwand | 3 | 0 | |||
Zeitwertänderung SAR | 49 | 35 | |||
Gesamtvergütung | 520 | 554 |
Dr. Georg Weichselbaumer | |||||
2020 | 2021 | ||||
in TEUR | Anteil | in TEUR | Anteil | ||
Feste Vergütung | Grundvergütung | 230 | 53 % | 230 | 49 % |
Sachbezüge und sonstige Leistungen | 11 | 3 % | 9 | 2 % | |
Versorgungsaufwand | 37 | 9 % | 43 | 9 % | |
Feste Vergütung | 278 | 65 % | 282 | 60 % | |
Variable Vergütung | Tantieme | 152 | 35 % | 192 | 40 % |
Bonus | 0 | 0 % | 0 | 0 % | |
Variable Vergütung | 152 | 35 % | 192 | 40 % | |
Gesamtvergütung i. S. d. § 162 AktG | 430 | 100 % | 474 | 100 % | |
Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | |||
Zeitwertänderung SAR | 49 | 35 | |||
Gesamtvergütung | 479 | 509 |
4. |
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats |
Die Vergütung des Aufsichtsrats der Alzchem Group AG ist zuletzt von der Hauptversammlung
2020 geändert worden. Das dadurch geschaffene System der Aufsichtsratsvergütung ist
gegenüber der Hauptversammlung 2021 offengelegt und die den Aufsichtsratsmitgliedern
auf dieser Grundlage gezahlte Vergütung von ihr bestätigt worden.
Die von der Hauptversammlung bestätigte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gilt
in dieser Form seit dem 1. Januar 2020 und ist gemäß § 14 der Satzung im Einzelnen
wie folgt geregelt:
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit
zum Aufsichtsrat eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in
Höhe von EUR 20.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und der
stellvertretende Vorsitzende das 1,5-Fache dieses Betrages.
Die Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats wird mit zusätzlichen 10 %
der Grundvergütung des jeweiligen Aufsichtsrats vergütet. Dies setzt jedoch voraus,
dass der jeweilige Ausschuss in dem Geschäftsjahr mindestens zweimal in Sitzungen
getagt und das Aufsichtsratsmitglied daran teilgenommen hat.
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat
oder einem Ausschuss angehört haben oder nur während eines Teils des Geschäftsjahres
das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses oder des stellvertretenden
Vorsitzenden des Aufsichtsrats innehatten, erhalten eine anteilige Vergütung (bei
unveränderter Gültigkeit des Mindest-Sitzungserfordernisses) unter Aufrundung auf
volle Monate.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz
der auf ihre Vergütung und ihre Auslagen etwa zu entrichtenden Umsatzsteuer. Sie werden
überdies in eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte
Führungskräfte (D&O-Versicherung) einbezogen, sofern die Gesellschaft eine solche
unterhält; die Prämien für die D&O-Versicherung trägt die Gesellschaft.
Aufsichtsratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Aufsichtsrats einer anderen Gesellschaft
der Alzchem-Gruppe sind, müssen sich die Vergütung, die sie in ihrer Eigenschaft als
Aufsichtsrat der Alzchem Group AG erhalten, auf die ihnen in der anderen Gesellschaft
etwa zustehende Aufsichtsratsvergütung anrechnen lassen.
Markus Zöllner (als Vorsitzender), Prof. Dr. Martina Heigl-Murauer, Steve Röper und
Dr. Caspar Freiherr von Schnurbein (als stellv. Vorsitzender) waren im Geschäftsjahr
2021 zu Aufsichtsräten sowohl der Alzchem Group AG als auch der konzernzugehörigen
Alzchem Trostberg GmbH – dort gemeinsam mit zwei Arbeitnehmervertretern – bestellt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die den aktiven Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft
im Geschäftsjahr 2020 und 2021 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs.
1 Satz 1 AktG:
Grundvergütung | Ausschussvergütung | Gesamtvergütung | ||||
in TEUR | Anteil | in TEUR | Anteil | in TEUR | ||
Markus Zöllner | 2020 | 40 | 91 % | 4 | 9 % | 44 |
2021 | 40 | 100 % | 0 | 0 % | 40 | |
Prof. Dr. Martina Heigl-Murauer | 2020 | 20 | 100 % | 0 | 0 % | 20 |
2021 | 20 | 100 % | 0 | 0 % | 20 | |
Steve Röper | 2020 | 20 | 100 % | 0 | 0 % | 20 |
2021 | 20 | 100 % | 0 | 0 % | 20 | |
Dr. Caspar Freiherr von Schnurbein | 2020 | 52 | 95 % | 3 | 5 % | 55 |
2021 | 30 | 100 % | 0 | 0 % | 30 |
Dem Aufsichtsratsmitglied Dr. Freiherr von Schnurbein wurden im Vorjahr TEUR 22 für
den von ihm im Jahr 2019 ausgeübten stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat nachgezahlt.
5. |
Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Änderung der Vergütung |
Die nachfolgende Tabelle stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung
der Alzchem-Gruppe, die jährliche Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats sowie die jährliche Veränderung der durchschnittlichen Vergütung
der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis über die letzten zwei Geschäftsjahre
seit 2020 dar. Gemäß der Erleichterungsvorschrift des § 26j EGAktG wird der Vergleichszeitraum
nicht über die letzten fünf Geschäftsjahre dargestellt, sondern beginnt im Geschäftsjahr
2020.
Die Ertragsentwicklung wird anhand der für die Vergütung wichtigen Konzern-Kennzahl
EBITDA des IFRS-Konzernabschlusses der Alzchem Group AG dargestellt. Ergänzend dazu
wird die Entwicklung des Jahresüberschusses der Alzchem Group AG gemäß HGB dargestellt.
Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird die im jeweiligen Geschäftsjahr
gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG gemäß diesem
Vergütungsbericht dargestellt.
Für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die
Belegschaft der Alzchem-Unternehmen in Deutschland, einschließlich der Auszubildenden,
abgestellt. Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer umfasst dabei den Personalaufwand
für Löhne und Gehälter, für Nebenleistungen, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
sowie für jegliche dem Geschäftsjahr zuzurechnenden kurzfristig variablen Vergütungsbestandteile.
Somit herrscht bei der Angabe Einheitlichkeit mit der Vergütung des Vorstands und
des Aufsichtsrats.
Ertragsentwicklung
In TEUR | 01.01. – 31.12.2020 | 01.01. – 31.12.2021 | Veränderung in % |
EBITDA IFRS-Konzernabschluss | 53.805 | 62.046 | 15 |
Jahresüberschuss HGB Alzchem Group AG | 15.111 | 20.540 | 36 |
Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer
In TEUR | 01.01. – 31.12.2020 | 01.01. – 31.12.2021 | Veränderung in % |
Vergütung Arbeitnehmer in Deutschland | 80,8 | 81,5 | 1 |
Anzahl Arbeitnehmer | 1.475 | 1.482 | < 1 |
Vergütung der Mitglieder des Vorstands
In TEUR | 01.01. – 31.12.2020 | 01.01. – 31.12.2021 | Veränderung in % |
Andreas Niedermaier (Vorsitzender) | 716 | 807 | 13 |
Klaus Englmaier | 468 | 519 | 11 |
Dr. Georg Weichselbaumer | 430 | 474 | 10 |
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
In TEUR | 01.01. – 31.12.2020 | 01.01. – 31.12.2021 | Veränderung in % |
Markus Zöllner (Vorsitzender) | 44 | 40 | – 9 |
Steve Röper | 20 | 20 | 0 |
Prof. Dr. Martina Heigl-Murauer | 20 | 20 | 0 |
Dr. Caspar Freiherr von Schnurbein (stellv. Vorsitzender) | 55 | 30 | – 45 |
Trostberg, im Februar 2022
Für den Aufsichtsrat
Markus Zöllner
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Für den Vorstand
Andreas Niedermaier Klaus Englmaier Dr. Georg Weichselbaumer
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfungdes Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG
An die AlzChem Group AG
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Vergütungsbericht der AlzChem Group AG für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach §
162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs.
3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen
Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil
erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs.
3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“
unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der
Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
VERANTWORTUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten
– falschen Darstellungen ist.
VERANTWORTUNG DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden
sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich
der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten
Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben,
die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung
des Vergütungsberichts nicht geprüft.
UMGANG MIT ETWAIGEN IRREFÜHRENDEN DARSTELLUNGEN
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht
unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei
für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit
der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen,
dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese
Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
München, 17. Februar 2022
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft |
|
Josef Eberl
Wirtschaftsprüfer |
Olga Resnik
Wirtschaftsprüferin |
Teil III: Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 7 (Aufhebung
des Genehmigten Kapitals 2017; Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022 für
allgemeine Zwecke gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss
des Bezugsrechts und entsprechende Neufassung der Satzung)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7
die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022 in Hohe von insgesamt bis zu EUR
10.176.330,00 vor. Es soll für Bar- und/oder Sachkapitalerhöhungen zur Verfügung stehen
und das Genehmigte Kapital 2017 ersetzen.
Zu der Ermächtigung, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, erstattet der Vorstand
gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG den nachfolgenden schriftlichen
Bericht:
Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 haben die Aktionäre grundsätzlich
ein Bezugsrecht. Es kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass
die neuen Aktien von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder einem
Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären
der Gesellschaft zum Bezug anzubieten.
In den folgenden Fällen soll der Vorstand jedoch unter bestimmten Bedingungen – allerdings
stets nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats – das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen
können:
― |
Das Bezugsrecht soll zunächst bei Sachkapitalerhöhungen ausgeschlossen werden können. |
― |
Weiter soll das Bezugsrecht der Aktionäre bei Barkapitalerhöhungen im Rahmen des § Der Vorstand wird bei Ausnutzung der Ermächtigung den Abschlag auf den Börsenpreis |
― |
Außerdem soll der Vorstand ermächtigt sein, bei Barkapitalerhöhungen Spitzenbeträge, |
― |
Der Vorstand soll schließlich auch ermächtigt werden, bei einer Erhöhung des Grundkapitals |
Konkrete Pläne für eine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022, zumal unter Ausschluss
des Bezugsrechts, bestehen derzeit nicht. Dennoch könnte aber jederzeit ein entsprechender
Bedarf für eine Kapitalerhöhung entstehen. Entsprechende Vorratsbeschlüsse sind bei
börsennotierten Gesellschaften daher national und international allgemein üblich.
Ungeachtet dessen wird der Vorstand in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung
des Genehmigten Kapitals 2022 im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre liegt.
Auch der Aufsichtsrat muss sich hierzu eine eigene, unabhängige Meinung bilden. Sollte
es unterjährig zu einer Ausnutzung der Ermächtigung kommen, wird der Vorstand der
nächsten Hauptversammlung hierüber ausführlich berichten.
Teil IV: Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung |
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2. |
Virtuelle Hauptversammlung Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung Das Recht der Aktionäre, die Hauptversammlung im Internet zu verfolgen, sowie die
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3. |
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte; Anmeldeverfahren; Nachweisstichtag Zur Ausübung der unter Ziff. 2.b) – e) beschriebenen Aktionärsrechte sind gemäß § AlzChem Group AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Fax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: anmeldung@better-orange.de Für die Fristwahrung ist der Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der unter Ziff. 2.b) – e) beschriebenen Mit dem Verstreichen des Nachweisstichtags oder der Anmeldung zur Hauptversammlung Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz
übersandt. Über den Internetservice kann der Aktionär bzw. der Bevollmächtigte seine Um den rechtzeitigen Erhalt ihrer individuellen Zugangsdaten sicherzustellen, bitten |
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4. |
Verfahren für die Stimmabgabe; Stimmrechtsvertretung
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5. |
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Erläuterungen zu den vorstehenden Rechten der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126
abrufbar. |
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6. |
Informationen nach § 124a AktG; Internetseite der Gesellschaft Diese Einberufung, die der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen und die weiteren
zugänglich. |
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7. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre Die AlzChem Group AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name und Vorname, Anschrift, Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang
Gerne senden wir Ihnen diese auch per Post zu. |
Trostberg, im März 2022
AlzChem Group AG
Der Vorstand