AlzChem Group AG, Trostberg – Dividendenbekanntmachung und Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

von Red. LG

Artikel

AlzChem Group AG

Trostberg

ISIN DE000A2YNT30
WKN A2Y NT3

Dividendenbekanntmachung
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Hauptversammlung der AlzChem Group AG vom 5. Mai 2022 hat beschlossen, den im
Jahresabschluss der AlzChem Group AG zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn
in Höhe von EUR 41.094.644,78 wie folgt zu verwenden:

 
(i)

Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von insgesamt EUR 10.135.754,00 entsprechend
einer Dividende in Höhe von EUR 1,00 für jede der 10.135.754 dividendenberechtigten
Stückaktien;

(ii)

Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR 30.958.890,78.

Der vorstehende Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt die von der Gesellschaft
im Zeitpunkt der der Hauptversammlung gehaltenen 40.581 eigenen – und damit nicht
dividendenberechtigten – Aktien.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 10. Mai 2022 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer
und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und
gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking
AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist
die Baader Bank AG, Unterschleißheim.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt
steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung
oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen
vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer
einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Trostberg, im Mai 2022

 

AlzChem Group AG

Der Vorstand

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