AMADEUS FIRE AG, Frankfurt am Main – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

AMADEUS FIRE AG

Frankfurt am Main

WKN 509310 /​ ISIN DE0005093108

 

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Beschlussfassung über die Ermächtigung
zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, zum
Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines zugehörigen
Bedingten Kapitals 2022

Die ordentliche Hauptversammlung der Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, vom 19. Mai
2022 hat unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Mai 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber
oder auf den Namen lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Kombinationen
dieser Instrumente (nachfolgend zusammenfassend: „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag
von bis zu EUR 160.000.000 jeweils mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und
den Inhabern von diesen Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug
von bis zu 1.143.600 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien)
der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu
EUR 1.143.600,00 (nachfolgend „Aktien der Gesellschaft“) nach näherer Maßgabe der
Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen („Emissionsbedingungen“) zu gewähren
(„Ermächtigung“). Die Ermächtigung kann insgesamt oder in Teilen ausgenutzt werden.
Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Bar- oder Sachleistung erfolgen.
Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht
auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Das gesetzliche Bezugsrecht auf Schuldverschreibungen
kann auch im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden.
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht
der Aktionäre in den in der Ermächtigung genannten Fällen auszuschließen.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 19. Mai 2022 hat ferner beschlossen, das Grundkapital
der Gesellschaft um bis zu EUR 1.143.600,00 durch Ausgabe von bis zu 1.143.600 neuer
auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital
2022). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die
Inhaber von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder -pflichten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss
der Hauptversammlung vom 19. Mai 2022 unter Tagesordnungspunkt 8 durch die Gesellschaft
oder durch andere Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar
mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden. Sie hat beschlossen, § 4 Abs. 5 der
Satzung neu zu fassen.

Der vollständige Wortlaut des Hauptversammlungsbeschlusses ist unter Tagesordnungspunkt
8 der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft wiedergegeben, die am 8. April
2022 im Bundesanzeiger vom bekannt gemacht worden ist.

 

Frankfurt, im Mai 2022

Amadeus FiRe AG

Der Vorstand

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