amedes Holding AG – Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung

amedes Holding AG

Hamburg



Nach Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft für Freitag, den 28. August 2015 in Hamburg (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 22. Juli 2015) hat unsere Aktionärin General Atlantic Coöperatief U.A. gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG verlangt, die Tagesordnung dieser Hauptversammlung zu ergänzen. Die Tagesordnung der für den 28. August 2015 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung wird daher um den folgenden Punkt erweitert:

Zustimmung zur Verpfändung von Aktien

Die Hauptversammlung erteilt hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ihre Zustimmung dazu, dass die Antin Aude BidCo GmbH, München ( Antin Aude ) im Falle des Erwerbs von mindestens 95 % der Aktien an der Gesellschaft ( Transaktion ), sämtliche oder einen Teil der von Antin Aude im Zuge der Transaktion erworbenen Aktien an einige Banken, einschließlich, unter anderen, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank Germany, Niederlassung einer französischen Société Anonyme, Goldman Sachs Bank USA und Nomura International PLC als arrangers und Glas Trust Corporation Limited als security agent, verpfändet.

Begründung

Zwischen Antin Aude als Käuferin und den derzeitigen Aktionären der amedes Holding AG als Verkäufer wurde ein Kaufvertrag über die Veräußerung der Aktien an der amedes Holding AG abgeschlossen. Antin Aude beabsichtigt, von ihr erworbene Aktien im Falle des Vollzugs der Transaktion wie in dem Beschlussvorschlag beschrieben zu verpfänden. Nach § 5 Abs. 2 der Satzung der amedes Holding AG sind Verfügungen über Aktien, d.h. auch Verpfändungen, nur mit schriftlicher Zustimmung der amedes Holding AG zulässig und wirksam. Über die Erteilung der Zustimmung beschließt die Hauptversammlung der amedes Holding AG. Im Hinblick auf die beabsichtigte Verpfändung ist daher ein entsprechender Hauptversammlungsbeschluss erforderlich.

 

Hamburg, im August 2015

Der Vorstand

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