AMP Biosimilars AG – außerordentliche Hauptversammlung 2017

AMP Biosimilars AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A0SMU87
WKN: A0SMU8

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Montag, den 8. Mai 2017, um 14:00 Uhr (Einlass ab 13:00 Uhr)
in den Räumlichkeiten Roskos & Meier OHG, Haus 2/3, 1. OG, Hohenzollerndamm 151, 14199 Berlin,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

1.1

Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Stefan Elßer wurde, nachdem die Amtszeit des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Thomas Zimmer mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. August 2016 abgelaufen war, mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 9. März 2017 als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Aufgrund seiner gerichtlichen Bestellung als Aufsichtsratsmitglied soll Herr Dr. Stefan Elßer erneut ordentlich durch die Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglied gewählt werden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 6. Fall, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. Ziffer 10.1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

Herrn Dr. Stefan Elßer,
Partner der BBP Beratung Beteiligung Portfoliomanagement, Elsser & Ruof Partnerschaft, Stuttgart,
wohnhaft in Ludwigshafen,

im Wege der Einzelwahl mit Wirkung ab Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2017 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, als Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

1.2

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Stummer hat sein Amt als Aufsichtsrat mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2017 niedergelegt. Es ist daher ein Aufsichtsratsmitglied neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 6. Fall, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. Ziffer 10.1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Simon Nebel,
Geschäftsführer der Viopas Venture Consulting GmbH, Uster, Schweiz,
wohnhaft in Uster, Schweiz,

im Wege der Einzelwahl mit Wirkung ab Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2017 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, als Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

2.

Änderung des Firmennamens

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Die Firma der Gesellschaft wird von „AMP Biosimilars AG“ zu „Biosilu Healthcare AG“ geändert.

Ziffer 1.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

1.1 Die Firma der Gesellschaft lautet:

Biosilu Healthcare AG.

Hinweise der Gesellschaft

I. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 1. Mai 2017 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse angemeldet haben:

AMP Biosimilars AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz zu erbringen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 17. April 2017 (0:00 Uhr), zu beziehen (Nachweisstichtag) und muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 1. Mai 2017 (24:00 Uhr) zugegangen sein.

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär von der Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts ausschließen.

II. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsvordruck, den sie mit der Eintrittskarte nach Anmeldung erhalten, benutzen. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend; es ist ebenfalls möglich, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.

Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 8 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft; nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die beabsichtigen ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen zu bevollmächtigen, sollten daher die Form der Vollmacht vorab mit dem Bevollmächtigten abstimmen.

Die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht, bzw. deren Widerruf muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

AMP Biosimilars AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: amp@better-orange.de

Ergänzend bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft mit der Vollmacht bis spätestens Sonntag, den 7. Mai 2017, 24:00 Uhr, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an:

AMP Biosimilars AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: amp@better-orange.de

zugehen. Gleiches, einschließlich der vorgenannten Frist, gilt für die Änderung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den Widerruf der Vollmacht.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse

http://www.ampbiosimilars.com/de/investoren/Hauptversammlung.html

zur Verfügung.

Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

III. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 des Aktiengesetzes sind ausschließlich an nachstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

AMP Biosimilars AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 666
E-Mail: antraege@better-orange.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

Vorbehaltlich den in § 126 Abs. 2 und 3 AktG sowie in § 127 AktG genannten Gründen werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter

http://www.ampbiosimilars.com/de/investoren/Hauptversammlung.html

veröffentlichen, wenn diese bis spätestens zum Ablauf des 23. April 2017, 24.00 Uhr, bei der vorstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen.

Die vorstehenden Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (sofern diese jeweils Gegenstand der Tagesordnung sind) sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

IV. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.050.000,00 und ist eingeteilt in 2.050.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Alle 2.050.000 Stückaktien sind teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

 

Frankfurt am Main, im März 2017

AMP Biosimilars AG

Der Vorstand

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