„An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

“An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Am Montag, dem 29. November 2021, findet um 19:00 Uhr im Stadion An der Alten Försterei, An der Wuhlheide 263, 12555 Berlin, die ordentliche Hauptversammlung der “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein.

Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat berichten über ihre Tätigkeiten und den Geschäftsverlauf der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020/​2021.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2021 und des Lageberichts über das Geschäftsjahr 2020/​2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG, An der Wuhlheide 263 in 12555 Berlin, eingesehen werden.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes der “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2020/​2021 in Höhe von EUR 1.534.549,41 wird mit dem bisherigen Bilanzverlust in Höhe von EUR 1.516.551,26 als Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2020/​2021 in einer Gesamthöhe von EUR 3.051.100,67 ausgewiesen und auf neue Rechnung vorgetragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr 2020/​2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2020/​2021 Entlastung erteilt.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr 2020/​2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2020/​2021 Entlastung erteilt.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bdp Revision und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Danziger Straße 64, 10435 Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/​2022 zu bestellen.

7.

Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsrates

Gemäß § 8 Nr. 8 der Satzung hat der Aufsichtsrat eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgendes Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen:

Katja Jösting, Angestellte, Berlin

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis zum vierten Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des Montags, dem 22. November 2021, schriftlich, durch Fax oder elektronische Nachricht (E-Mail) bei der Gesellschaft in deutscher Sprache unter nachfolgender Adresse anmelden:

Per Post: “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG
An der Wuhlheide 263
12555 Berlin
per Telefax: 030 65 66 88 168
per E-Mail: hauptversammlung@adaf-sbg.de

Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts ist zudem die vollständige Leistung der Einlage, § 134 Abs. 2 AktG.

Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern. Da die „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG Vorkehrungen zur Erfüllung der besonderen Hygieneregelungen treffen wird, ist sichergestellt, dass die Aktionäre an der Versammlung ohne ein erhöhtes Gesundheitsrisiko im Wege einer Präsenzveranstaltung teilnehmen können. Die besonderen Hygieneregelungen richten sich nach den für den Tag der Hauptversammlung aktuell gültigen Regelungen in Berlin. Wir werden entsprechend dieser Vorgaben auf unserer Webseite einige Tage vor der Hauptversammlung die Aktionäre informieren. Die Versammlung wird daher nicht nach dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftung- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, d.h. nicht als Internet-Versammlung ohne eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Die Einladung erfolgt daher zu einer Präsenzveranstaltung.

VERFAHREN DER STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN

Gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht kann in schriftlicher Form, durch Fax oder elektronische Nachricht (E-Mail) erteilt werden. Bestehen Zweifel an der Bevollmächtigung, kann die Gesellschaft einen Nachweis verlangen, der in schriftlicher Form zu erbringen ist.

In der Hauptversammlung können sich gemäß § 14 Abs. 5 der Satzung nur solche Aktionäre durch Bevollmächtigte vertreten lassen, die gemäß § 14 der Satzung teilnahmeberechtigt sind.

STIMMRECHTSVERTRETER

Gemäß § 14 Abs. 4 der Satzung kann die Gesellschaft einen Stimmrechtsvertreter benennen, der das Stimmrecht der ihn bevollmächtigenden Aktionäre nach deren Weisung ausübt. Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter Herrn Thomas Matscheroth, Vorsitzender der Fan- und Mitgliederabteilung des 1. FC Union Berlin e.V.; vertretungsweise Herrn Hans-Joachim Lesching, Vorstandsvorsitzender der Stiftung des 1. FC Union Berlin e.V. Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter können in Schriftform, per Fax oder unter Nutzung elektronischer Medien an folgende Kontaktadressen erteilt werden:

Per Post: “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG
An der Wuhlheide 263
12555 Berlin
per Telefax: 030 65 66 88 168
per E-Mail: hauptversammlung@adaf-sbg.de

Die Erteilung einer Vollmacht sowie Weisungen an den Stimmrechtsvertreter müssen bis Montag, dem 22. November 2021, unter den angegebenen Kontaktadressen eingegangen sein. Der Widerruf einer Vollmacht muss bis spätestens Donnerstag, dem 25. November 2021, unter den angegebenen Kontaktadressen zugehen.

GEGENANTRÄGE GEMÄSS § 126 ABS. 1 AktG UND WAHLVORSCHLÄGE GEMÄSS § 127 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Vorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand zu Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen zulässigen und, soweit erforderlich, begründeten Gegenantrag zu einem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung an eine der folgenden Kontaktadressen übersandt hat:

Per Post: “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG
An der Wuhlheide 263
12555 Berlin
per Telefax: 030 65 66 88 168
per E-Mail: hauptversammlung@adaf-sbg.de

AUSKUNFTSRECHT GEMÄSS § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Um die Auskunftserteilung zu erleichtern, werden Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an eine der nachfolgenden Kontaktadressen zu übersenden. Diese Übersendung ist keine Voraussetzung für die Auskunftserteilung.

Per Post: “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG
An der Wuhlheide 263
12555 Berlin
per Telefax: 030 65 66 88 168
per E-Mail: hauptversammlung@adaf-sbg.de

Wir freuen uns, Sie zu der Hauptversammlung begrüßen zu dürfen.

 

Berlin, im Oktober 2021

“An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG

Der Vorstand

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