andrena objects ag: Kapitalerhöhung

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Karlsruhe

1.
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207-220 AktG) um 1.995.000,00 € erhöht.

2.
Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis 1:19 zu. Das heißt, jeder Aktionär erhält pro Alt-Aktie 19 zusätzliche neue Aktien.

3.
Alle Aktionäre werden aufgefordert, sich ihre jeweiligen neuen Aktien zuteilen zu lassen.

4.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft berechtigt ist, Aktien, deren Zuteilung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung verlangt wird, nach dreimaliger Androhung für Rechnung der Beteiligten zu verkaufen.

 

Der Vorstand

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