Andritz Fabrics and Rolls AG – Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Andritz Fabrics and Rolls AG
Düren
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG 08.11.2019

Andritz Fabrics and Rolls AG

Düren

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Klage auf Feststellung der Nichtigkeit (hilfsweise: Unwirksamkeit) des in der Hauptversammlung vom 29. August 2019 vorgelegten Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr, hilfsweise Klage auf Feststellung der Nichtigkeit (bzw. Unwirksamkeit) der Feststellung des Jahresabschlusses 2018 durch den Aufsichtsrat, sowie Anfechtungsklage gegen die auf der Hauptversammlung vom 29. August 2019 gefassten Beschlüsse über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 (Tagesordnungspunkte 2 und 3 der Hauptversammlung) erhoben hat.

Die Klage ist vor dem Landgericht Köln, 11. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 91 O 6/19 anhängig.

 

Düren, im Oktober 2019

Andritz Fabrics and Rolls AG

Der Vorstand

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