Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 S. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Das bisherige Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre Herr Uwe Holzvoigt hat angekündigt, dass er sein Amt mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung niederlegen wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Rolf Deml
Geschäftsführer Börse Düsseldorf, Träger: BÖAG Börsen AG, Geisenfeld
als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt.
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